Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Die Zeche zahlt der Mittelstand / Be- und Entlastungen bei der Einkommensteuer zwischen 1990 und 2005

(Berlin) - Zwischen 1990 und 2005 ist es in der Belastungsstruktur der Lohn- und Einkommensteuer in Deutschland zu erheblichen Verschiebungen gekommen. Das zeigt eine Studie aus dem Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler. Danach ist die Steuerbelastung nur für die Bezieher niedriger und sehr hoher Einkommen geringer geworden. Klare Verlierer sind hingegen die Bezieher mittlerer bis gehobener Einkommen, also besonders qualifizierte Arbeitnehmer und viele kleine und mittelständische Betriebe, die als Leistungsträger und als maßgeblicher Motor der wirtschaftlichen Entwicklung angesehen werden. Leistung und Risikobereitschaft sind also unter steuerlichen Gesichtspunkten in den letzten 15 Jahren nicht lohnender geworden. Das Gegenteil ist der Fall.

Im Einzelnen sind folgende Entwicklungen erkennbar:
- Bezieher niedriger Einkommen sind 2005 steuerlich deutlich geringer belastet als dies bei vergleichbaren Einkommen 1990 der Fall war. So zahlte z. B. ein Lediger mit einem Jahreseinkommen von 15.000 DM im Jahr 1990 noch 12,3 Prozent Einkommensteuer, während ein vergleichbares Einkommen von 11.121 Euro im Jahr 2005 mit 5,6 Prozent Einkommensteuer belastet ist. Die Belastung ist hier um 6,7 Prozentpunkte bzw. um 55 Prozent gesunken.

- Mit zunehmendem Einkommensniveau nimmt die Entlastung rapide ab. Bei Einkommen von 30.000 DM (1990) bzw. 22.241 Euro (2005) beläuft sich die Entlastung noch auf 1,4 Prozentpunkte oder auf 8 Prozent.

- Einkommen von 39.200 DM des Jahres 1990, die 2005 mit 29.062 Euro vergleichbar sind, werden in diesem Jahr ebenso belastet wie vor 15 Jahren. Die tariflichen Entlastungen haben hier exakt ausgereicht, um den zwischenzeitlich eingeführten Solidaritätszuschlag und die heimlichen Steuererhöhungen auszugleichen.

- Bezieher darüber hinausgehender Einkommen sind demgegenüber 2005 höher belastet als 1990. Insgesamt erstreckt sich der Bereich der Belastungsverschärfungen auf die Einkommensspanne zwischen 39.200 DM und 134.000 DM im Jahr 1990 bzw. rund 29.000 Euro bis 99.000 Euro im Jahr 2005.

- Die deutlichste Belastungsverschärfung ergibt sich bei 80.000 DM (1990) bzw. 59.310 Euro (2005), was in etwa dem doppeltem Durchschnittseinkommen entspricht. Hier ist die derzeitige Belastung um 2,7 Prozentpunkte oder um 10 Prozent höher als 1990. Die tariflichen Entlastungen, die seit 1990 erfolgt sind, reichen bei solchen Einkommen nicht einmal aus, um die heimlichen Steuererhöhungen auszugleichen. Denn bereits die alleinige Belastung mit Einkommensteuer ist 2005 prozentual höher als 1990, die Belastung durch den Solidaritätszuschlag kommt noch hinzu.

- Ab 134.000 DM (1990) bzw. vergleichbaren 99.344 Euro im Jahr 2005 ergeben sich wiederum Entlastungen, die relativ allerdings wesentlich moderater ausfallen als diejenigen bei niedrigen Einkommen. Bei 150.000 DM im Jahr 1990 und entsprechenden 111.206 Euro in 2005 macht die Entlastung einen Prozentpunkt oder 3 Prozent aus, bei sehr hohen Einkommen von 1.000.000 DM (741.373 Euro) 7,5 Prozentpunkte oder 15 Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: 030/2593960, Telefax: 030/25939625

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