Pressemitteilung |

Die närrische Zeit hat begonnen / Polizisten müssen Parkgebühren für Dienstfahrzeuge verauslagen!

(Berlin) - Wir schreiben den 11.11.2011 und der eine oder andere freut sich auf den Beginn einer frohgestimmten Zeit. Bei dem Lesen der ab dem 07.11.2011 gültigen GA PPr Stab Nr. 06/2011 gefriert einem allerdings das Lächeln.

Es ist natürlich richtig, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten nur gem. § 35 StVO "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" sein muss und die Voraussetzungen dafür ständig, auch im Verlauf des Einsatzes, überprüft werden müssen. Das gilt natürlich auch für die Missachtung von Halt-Parkverboten und bedeutet, dass in nicht dringend gebotenen Fällen, alle Polizeifahrzeuge gemäß der StVO zu führen und somit auch zu parken sind.

Anfallende Parkgebühren haben die Mitarbeiter auszulegen und können diese dann über die Fahndungskostenabrechnung zurückfordern.

Eine Ausnahmegenehmigung wurde trotz Hinweis auf die Problematik nicht erlassen bzw. herbeigeführt.

"Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Vorfreude auf die närrische Zeit hier Einfluss gehabt haben muss, denn anders kann ich mir diese Praxisfremde Entscheidung, wo immer sie auch getroffen wurde, nicht erklären." sagt der Landesvorsitzende Michael Böhl

Die Suche nach einem kostenfreien Parkplatz nimmt wertvolle Zeit in Anspruch. Entfallen in einem Einsatz die Vorrausetzungen für die Sonderrechte, muss das Fahrzeug umgeparkt werden und wie viel Kleingeld muss ich für eine Schicht einplanen? Wie soll die Parkzeitdauer vor dem Einsatz eingeschätzt werden und wie lange dauert es bis das verauslagte Geld erstattet wird? Wie hoch sind der Verwaltungsaufwand, oder die fiktiven Kosten für eine Streifenbesatzung auf der Suche nach einem Parkplatz?

Die Forderung der vollen Hingabe zu seinem Beruf versteht der BDK anders und nicht in der Verauslagung von Parkgebühren zur Verursachung höherer Verwaltungskosten.

Der BDK fordert seit langem und erneut den Erlass einer Ausnahmegenehmigung für Polizeifahrzeuge im Einsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Landesverband Berlin Pressestelle Chausseestr. 116, 10115 Berlin Telefon: () , Telefax: ()

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