Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Dienstleistungsrichtlinie: Vorschlag der EU-Kommission bringt keine Rechtssicherheit

(Berlin/Brüssel) - In der Auseinandersetzung um die Dienstleistungsrichtlinie der EU hat das Europäische Parlament gefordert, den Sozialbereich von der Anwendung auszunehmen. Der nun vorliegende geänderte Vorschlag der Richtlinie durch die EU-Kommission folgt dieser Forderung des Parlaments nur teilweise.

So ist in der Vorlage vorgesehen, nur soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit sozialem Wohnungsbau, Kinderbetreuung und Unterstützung von Familien und Personen in Not auszunehmen. Diese Formulierung ist jedoch im höchsten Maße interpretationsbedürftig. So ist beispielsweise nicht eindeutig geklärt, ob der Bereich der Jugendhilfe mit einbezogen ist oder nicht. Besonders kritisch ist zu sehen, dass nur Dienste ausgenommen werden sollen, die im staatlichen Auftrag erbracht werden. Die freie Wohlfahrtspflege in Deutschland sieht sich in ihrem Selbstverständnis getroffen, da sie aus eigenem und werteorientierten Auftrag handelt.

Der Deutsche Caritasverband kritisiert die willkürlichen Eingrenzungen. Wenn, wie vorgesehen, der Gesundheitsbereich ausgenommen wird, so muss dies auch für andere soziale Dienstleistungen gelten. Der jetzige Entwurf der EU-Kommission schafft keine Rechtssicherheit.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Dr. Thomas Broch, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541

(bl)

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