Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Diese Versicherungen gehören ins Reisegepäck / Zur Urlaubszeit sollten Reisende ihren Versicherungsschutz prüfen

(Henstedt-Ulzburg) - Meteorologisch ist er schon da. Am Wochenende soll nun auch das Wetter endlich entsprechend sein: Der Sommer hält Einzug. Bei vielen laufen die Reisevorbereitungen bereits. Mit ein paar Tipps zum richtigen Versicherungsschutz können sich Urlauber Ärger ersparen, falls es im Urlaub zu einem Schadensfall kommt. "Gerade im Ausland gehört zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt ins Reisegepäck", erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten der Heilbehandlung im Ausland, die der gesetzliche Krankenversicherer, wenn überhaupt nur in der Höhe bezahlt, die im Reiseland üblich wäre. Sie übernimmt auch zumindest die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Hause, welche die Krankenkasse gar nicht übernimmt. Sie ist für gesetzlich Versicherte dringend zu empfehlen. Auch Privatversicherte sollten ihren Versicherer fragen, inwieweit Versicherungsschutz im Ausland besteht. Sie sollten über einen entsprechenden Versicherungsabschluss nachdenken, denn sie behalten ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung der PKV, wenn sie die Rechnungen beim Auslandsreisekrankenversicherer einreichen. Eine Jahrespolice der Auslandsreisekrankenversicherung ist bereits für acht bis 13 Euro zu bekommen.

Dauert die Reise länger als sechs Wochen, sollte eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

Reiserücktrittsversicherung

Wenn Kinder oder ältere Personen zur Familie gehören, kann auch eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Meist ist in dieser auch der Abbruch oder die unfreiwillige Verlängerung der Reise versichert. Sie zahlt, wenn aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei einem Todesfall, Unfall oder auch Impfunverträglichkeit, eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Mallorca-Police

Will man im Ausland (Europa, die Anrainerstaaten am Mittelmeer, die Kanarischen Inseln und Madeira) ein Auto mieten, ist die "Mallorca-Police" empfehlenswert. Der Grund: Die Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Urlaubsländern besitzen oft nur sehr geringe Mindestversicherungssummen. Liegt der Schaden höher als diese Summen, müsste der Urlauber mit seinem eigenen Vermögen haften. Die Mallorca-Police kommt für diese höheren Ansprüche auf. In manchen Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police enthalten, daher sollten Reisende vorher in ihre Versicherungskonditionen schauen. Das Pendant für Länder außerhalb Europas ist die Traveller-Police.

Reisegepäckversicherung

Von einer Reisegepäckversicherung rät der BdV ab. Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, Film- oder Fotokameras nur unzureichend in der Reisegepäckversicherung mitversichert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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