Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Diskussion um zu hohe Managergehälter ist "realitätsfern und rein populistisch" / Vorstände verdienen überwiegend angemessen

(Bonn) - Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich gegen eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern aus. Derartige Forderungen, wie sie in den letzten Wochen vor allem aus der Politik und den Gewerkschaften erhoben wurden, seien "realitätsfern und rein populistisch". "Die Masse der Vorstände verdient in Deutschland angemessen und nicht zu viel. Das zeigt schon der internationale Vergleich", so der BDU-Präsident.

So läge das Durchschnittseinkommen eines Top-Managers bei einer Gesellschaft mit über 250 Millionen Dollar Umsatz 1998 in Deutschland bei knapp 400.000 Dollar, während es in Frankreich mit 520.000 Dollar, in Brasilien mit 700.000 Dollar und in den Vereinigten Staaten mit über eine Million Dollar deutlich höher sei. An den jüngsten Bemerkungen ärgere ihn nicht zuletzt, dass sie Sportler oder Showgrößen meist außer acht ließen, obwohl dort der volkswirtschaftliche Nutzen hoher Bezahlung nicht immer erkennbar sei. "Pauschale Verurteilungen von Managergehältern haben Hochkonjunktur und werden häufig nur um der schnellen Schlagzeile willen gemacht", beobachtet Redley. Der Verbandschef befürwortet hingegen die Stärkung erfolgsabhängiger Elemente bei den Bezügen mit sowohl motivierendem als auch nachvollziehbarem Charakter. Je höher der variable Anteil am Gehalt, desto eher werde der Manager auf die Ziele des Unternehmens eingeschworen.

Kritiker übersähen gerne die großen Belastungen bei Vorständen oder Geschäftsführern. Manager kämen schließlich nicht in den Genuss weitgehender Arbeitnehmerschutzrechte, müssten oft einem immens hohen Leistungs- und Erwartungsdruck - psychisch wie körperlich - standhalten, erreichten beispielsweise die 35-Stunden-Woche schon Mitte der Arbeitswoche. Dazu komme, wenn auch völlig zu Recht, die ständige Erfolgskontrolle durch Aktionäre, Medien und Öffentlichkeit. "Weiterhin unterliegen die Spitzenverdiener einer enormen zivil- und strafrechtlichen Verantwortung und damit einem erhöhten Risiko", erklärt der BDU-Präsident. So hafte ein GmbH- Geschäftsführer im Gegensatz zum leitenden Angestellten schon bei einfacher Fahrlässigkeit für Fehler in unbegrenzter Höhe. Auch gebe es weit über ein halbes Dutzend Strafvorschriften, die speziell und ausschließlich für Manager gemacht wurden. Auch diese erhöhte Verantwortung müsse mit einer angemessenen Entlohnung aufgefangen werden.

Dass es allerdings Fälle gibt, in denen "der Bogen überspannt" wurde, sieht man auch in Europas größtem Beraterverband. Der BDU plädiert aber nicht vorschnell für neue Paragraphen, sondern für eine strikte und konsequente Anwendung geltender Vorschriften. Insoweit begrüßt er auch die gegenwärtigen Wirtschaftsstrafverfahren gegen Manager. Damit werde eine verlässliche Rechtsprechung geschaffen und manch stumpfe Vorschrift zum Leben erweckt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26

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