Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Diskussionen um Steuervorteile halten an / ZVEH plädiert für Erhalt des Handwerkerbonus

(Frankfurt am Main) - Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen steht weiterhin im Fokus der politischen Diskussionen. Gemäß einem Papier des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums kursieren Pläne, wonach der Fördersatz und der Höchstbetrag gesenkt werden sollen. Künftig sollen Privatleute nur noch 15 Prozent statt wie bisher 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkern von ihrer Steuerschuld abziehen können. Der Maximalbetrag würde sich parallel von 1.200 Euro auf 900 Euro reduzieren. Mit dem eingesparten Geld sollen Steuervergünstigungen für die Gebäudesanierung finanziert werden, so die Überlegungen der Ministerien.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich mit einem Statement seines Präsidenten Hans-Peter Wollseifer bereits eindeutig gegen diese Pläne positioniert. Auch der ZVEH kritisiert die Vorschläge, da sie die Investitionsbereitschaft der Bürger negativ beeinflussen und eine rückläufige Auftragszahl für die Betriebe zu befürchten sei. Hinzu kommen noch weitere Aspekte: "Der so genannte Handwerkerbonus hat sich als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit etabliert. Er darf nicht gegen die energetische Gebäudesanierung ausgespielt werden", sagt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi. Der Bonus eigne sich zudem nur bedingt zur Gegenfinanzierung, da seine positiven wirtschaftlichen Effekte - wie etwa Steuermehreinnahmen und die Entlastung der Sozialkassen - im Falle einer Reduzierung oder Abschaffung entfallen würden. "Es wäre zudem unfair, die Gegenfinanzierung der energetischen Gebäudesanierung allein zu Lasten der Handwerker durchzuführen", so Jakobi weiter. Schließlich würden von dem Sanierungsprogramm mehrere Gruppen profitieren, beispielsweise die Hersteller, der Baustoffhandel und die Hauseigentümer.

Überlegungen zur Einführung eines Sockelbeitrags, der festlegt, ab welcher Summe Rechnungskosten steuerlich abgezogen werden dürfen, verschließt sich der ZVEH hingegen nicht. Wenn dies zu einer Reduzierung der Bürokratie und damit zu einer Verwaltungsvereinfachung führe, könne man hier über konstruktive Lösungsvorschläge diskutieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Pressestelle Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2477470, Fax: (069) 24774719

(cl)

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