Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Drei Maut-Änderungen in einem Jahr: Was kommt als nächstes? / Mautweiterentwicklung und -ausweitung heute und morgen

(Hamburg) - Seit dem 01.01.2015 zahlt der Lkw in Deutschland auch für Luftverschmutzungskosten. Zum 01.07.2015 erfolgte die Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen. Und seit 01.10.2015 sind auch Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 7,5 t und 11,99 t mautpflichtig. In der Zukunft könnten weitere finanzielle Belastungen auf den Lkw - und damit unvermeidlich auf Wirtschaft und Verbraucher - zukommen: z.B. aus einer weiter zunehmenden "Ökologisierung" der Lkw-Maut.

Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. anlässlich seiner Mitgliederversammlung 2015 in Hamburg hin. Die Lkw-Maut war bereits bei ihrer Einführung vor zehn Jahren mit einer starken ökologischen Komponente versehen. Von Anfang an zahlten Fahrzeuge, die nur ältere und damit niedrigere Emissionsstandards erfüllen, deutlich mehr Maut als abgasärmere Fahrzeuge mit moderner Verbrennungs- und Abgasreinigungstechnik. Moderne Euro VI-Lkw verfügen zudem verpflichtend über sog. On-Board-Diagnosesysteme, die während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeuges die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte überwachen. Im Falle z.B. erhöhter NOx-Werte setzt der ebenfalls vorgeschriebene Drehmomentbegrenzer die Motorleistung automatisch deutlich herab, so dass der Fahrer angehalten wird, zeitnah für Abhilfe zu sorgen. Trotz immer saubererer Lkw (s. Anlage 1) sind seit 01.01.2015 über die Lkw-Maut zusätzlich zu den Wegekosten auch noch Luftverschmutzungskosten abzugelten.

Nachdem mit der Einführung der Euro VI-Lkw eine Reduzierung der Schadgase um bis zu 97,5 Prozent erfolgt ist, sind mittelfristig auch Grenzwerte für die CO2-Emissionen von schweren Lkw sowie eine CO2-abhängige Mautdifferenzierung zu erwarten. BGL-Präsident Adalbert Wandt meint dazu: "Es muss bei der ökologischen Mautdifferenzierung der Grundsatz gelten, dass die Vermeidung von Umweltfolgen nicht mehr kosten darf als deren Beseitigung. Alles andere führt ökonomisch und ökologisch betrachtet zu Ressourcenverschleuderung. Wer für die Vermeidung einer Tonne CO2 das fünf- oder zehnfache ausgibt als an externen Umweltkosten dagegensteht, erweist der Umwelt langfristig einen Bärendienst. Denn auch jeder für den Umweltschutz ausgegebene Euro kann nur EINMAL ausgegeben werden - und das sollte dort der Fall sein, wo der höchste Umweltnutzen gestiftet wird."

Bis 2018 soll darüber hinaus die Bemautung aller Bundesstraßen erfolgen, was Milliardenbelastungen für Industrie, Handel und Bevölkerung bei der Anbindung der Flächenländer an nationale wie internationale Wirtschafts- und Versorgungsverkehre bedeutet. BGL-Präsident Adalbert Wandt: "Strukturschwachen Regionen und abseits gelegenen Wirtschaftsräumen könnte dann der Verlust von Arbeitsplätzen und Kaufkraft sowie mittelfristig eine erhöhte Abwanderung junger Menschen in besser erschlossene Gebiete, die ohne lange Mautstrecken-Anfahrten zu erreichen sind, drohen. Das gilt besonders dann, wenn gemäß der mittelfristigen Investitions- und Einnahmenplanung die Bundesstraßenmaut zwei- bis dreimal höher ausfällt als die Autobahnmaut."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(sy)

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