Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

"Dreimal erben, einmal ernten" / / BWV-Präsident Schindler vor dem Bundesverfassungsgericht

(Mainz) - Am 8. Juli 2014 fand die mündliche Verhandlung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) konnte seine Positionen durch ein Statement, welches von dem Vizepräsidenten des DBV und Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Ökonomierat Norbert Schindler, MdB vorgetragen wurde, darlegen. Präsident Schindler betonte die besondere Situation der Land- und Forstwirtschaft, die eine umfassende erbschaftsteuerliche Verschonung rechtfertigt und notwendig macht. Seine auf die Forstwirtschaft bezogene Aussage "man muss dreimal erben, bevor man einmal ernten kann" verdeutlichte, dass eine "schonungslose" Erbschaft- oder Schenkungsteuer ohne Verschonungsregeln nicht aus den laufenden Erträgen bezahlbar wäre. Andernfalls würde es zu einem gefährlichen Eingriff in die Substanz der Betriebe kommen. Dies gelte, so Präsident Schindler, gleichermaßen für die Landwirtschaft, in der zwar häufiger geerntet werde, aber die Eigenkapitalrentabilität im langjährigen Schnitt zu gering sei, um daraus eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu finanzieren.

Die durch Präsident Schindler vorgetragene Argumentation schien den Bundesverfassungsrichtern schlüssig, so dass es keine weiteren Nachfragen gab. Im Fokus stand vielmehr die Frage, ob auch große und größte Betriebsvermögen ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes umfassend in die Verschonung einbezogen werden können. Hierzu stellten die Verfassungsrichter der Bundesregierung und den anwesenden Sachverständigen kritische Fragen zur Zielgenauigkeit der Verschonung und zu den dahinter stehenden Erwägungen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung für Herbst 2014 angekündigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(sy)

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