Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

E-Bilanz: BDS Bayern begrüßt Erleichterungen für Mittelstand

(München) - Die Bundesregierung hat diese Woche beschlossen, dass ab 2014 die elektronische Steuerbilanz (E-Bilanz) die bisherige Praxis in Papierform ersetzen soll. Der BDS Bayern begrüßt, dass der Entwurf viele Vorschläge des Mittelstandes aufgreift. "Gut, dass dieses Bürokratiemonster nicht auf die Selbständigen losgelassen wurde", freut sich BDS-Präsident Ingolf F. Brauner.

Es war eine Horrorvorstellung für viele Buchhalter in kleinen und mittleren Betrieben: Bisher mussten Mittelständler bei der Übermittlung ihrer Papierbilanz an das Finanzamt 20 bis 80 Pflichtfelder ausfüllen. Nach den ursprünglichen Plänen des Finanzministeriums hätten es in Zukunft bei der Übermittlung der elektronischen Bilanz mehr als 900 Felder sein sollen. Diese Pläne sind nun vom Tisch. "Unsere Forderung war immer: Die E-Bilanz muss vom Aufwand ähnlich der Papierbilanz sein, sonst platzen die Buchhaltungen gerade bei kleinen Betrieben aus allen Nähten", erklärt Ingolf F. Brauner.

BDS-Präsident hatte sich persönlich für Erleichterungen eingesetzt
Der Präsident des Bundes der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. hatte sich vergangenes Jahr persönlich bei einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hartmut Koschyk für eine mittelstandfreundliche Ausgestaltung der E-Bilanz stark gemacht. "Wir freuen uns, dass die E-Bilanz nun deutlich mittelstandsfreundlicher umgesetzt und auf kleine und mittlere Unternehmen Rücksicht genommen wird. Dass diese nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln müssen, ist eine deutliche Verbesserung", so Brauner.

Positiv ist auch, dass der Gesetzgeber für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 den Unternehmen frei gestellt hat, die Bilanz noch auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch zu übermitteln. "Das lässt kleinen Unternehmen zusätzliche Luft für die Umstellung. Wir appellieren an unsere Mitglieder, sich möglichst früh mit der neuen Praxis vertraut zu machen", so Brauner.

Keine unnötigen nachträglichen Änderungen
Zu guter Letzt findet es der BDS positiv, dass es keine nachträglichen Änderungen bei den so genannten Auffangpositionen geben soll. Diese Zeilen können Unternehmen nutzen, wenn sie bestimmte Sachverhalte in der Bilanz nicht über Pflichtfelder darstellen können.

Der BDS hofft, dass es bei der jetzigen Regelung bleibt, dass die Unternehmen nur die absolut notwendigen Daten an die Finanzämter übermitteln müssen. Schließlich sehen die Pläne für die E-Bilanz eine "kontinuierliche Evaluierung" des amtlichen Datensatzes vor. "Das lässt natürlich dem Finanzministerium, beispielsweise nach einem Regierungswechsel, jederzeit die Möglichkeit offen, in Zukunft über die E-Bilanz zusätzliche Posten abzufragen. Wir hoffen, dass dies ausbleibt", so der BDS-Präsident abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
BDS-DGV Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. Pressestelle Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Telefax: (089) 5026493

(cl)

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