Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

EC-Karte: Zahlung per Unterschrift darf nicht abgeschafft werden / Unnötige Mehrkosten für Verbraucher

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einer Abschaffung des EC-Lastschriftverfahrens. "Wenn die Politik mit der Abschaffung des EC-Lastschriftverfahrens Ernst macht, werden wir den Verbrauchern wieder die Barzahlung an der Kasse empfehlen", sagt Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Die Innenministerkonferenz hatte in der vergangenen Woche die Abschaffung des EC-Lastschriftverfahrens gefordert, bei dem der Kunde mit der Karte und seiner Unterschrift bezahlt. Ziel der Innenminister ist der komplette Umstieg des Handels auf Electronic Cash (EC-Karte plus Geheimzahl).

"Beim Lastschriftverfahren handelt es sich um das verbraucherfreundlichste und bei den Kunden mit Abstand beliebteste Zahlungsverfahren", so der vzbv-Vorstand. Die Zahlung per Unterschrift sei schnell, kostengünstig und verbraucherfreundlich. Der wesentliche Vorteil: Der Kunde kann unberechtigte Lastschriften ohne weiteres zurückrufen.

Hingegen verursache das PIN-Verfahren unnötige Mehrkosten, die am Ende der Kunde bezahlen müsse, so Müller. Bei diesem Verfahren stellen die Banken dem Handel Gebühren in Höhe von mindestens 0,3 Prozent des Umsatzes in Rechnung. Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die technische Einrichtung.

Auch angesichts zahlreicher PIN-Schadensfälle wäre für die Verbraucherschützer die ausschließliche Zahlung per Electronic Cash eine Horrorvorstellung. "Während es keine einzige Beschwerde zum Lastschriftverfahren gibt, liegen allein der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mehr als 1000 Fälle zum PIN-Verfahren vor", so Edda Müller. Durch eine Ausweitung des PIN-Verfahrens in ungeschützten Zahlungssituationen erhöhe sich die Missbrauchsgefahr, etwa durch das Ausspähen der Geheimzahl. Wird die EC-Karte gestohlen und werden Gelder abgebucht, schließen Geldinstitute bisher eine Haftung per Standardformulierung kategorisch aus. Der Ausgang einer Klage ist mangels eindeutiger Rechtsvorschriften ungewiss.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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