Pressemitteilung |

EEG-Härtefallregelung in Kraft / VIK fordert weitere Reformschritte

(Essen) - Die am 16. Juli 2003vom Bundespräsidenten unterzeichnete Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt aus Sicht des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft nur einen ersten Schritt in Richtung einer marktwirtschaftlicheren Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien dar. Aus Sicht des VIK kommt es nun darauf an, durch eine zügige und unbürokratische Abwicklung des Antragsverfahrens durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den am stärksten betroffenen Unternehmen zu helfen und durch die EEG-Kostenentlastung in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

VIK weist allerdings darauf hin, dass diese Art der Härtefallregelung bei Weitem nicht ausreichend ist. Die Härtefallregelung muss auf viel mehr Unternehmen – wie beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – ausgedehnt werden. Dazu müssten in weiteren Schritten spätestens im Zuge der für den Herbst angekündigten großen EEG-Novelle die bisher sehr restriktiv gefassten Kriterien für die EEG-Kostenentlastung erweitert werden, um der energieintensiven Industrie in Deutschland in ihrer Gesamtheit weiterhelfen zu können. Außerdem sind im Zuge dieser Novelle stärkere marktwirtschaftliche Anreize zu schaffen, um die erneuerbaren Energien schnell und effizient in einen wettbewerblichen Strommarkt einzubinden, beispielsweise durch Ausschreibung der Fördergelder.

Das gesamte Fördervolumen des EEG muss gedeckelt werden, um ein zügelloses Ausufern der mit dem EEG verbundenen Kosten zu verhindern. Dabei sind neben den direkten Zahlungen an die Begünstigten auch die indirekten Kosten, wie etwa für den Netzausbau und den zusätzlichen Regel­energiebedarf, zu berücksichtigen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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