Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

EEG-Referentenentwurf: Potenziale von Speichern ausschöpfen

(Berlin) - Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht durch die geplante Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Einsatz von Energiespeichern unnötig eingeschrĂ€nkt. "Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner PV-Anlagen durch die dann fĂ€llige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl fĂŒr den Eigenverbrauch als auch als Puffer fĂŒr das Netz einsetzen", betont bne-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Robert Busch.

Mit der geplanten Novellierung des EEG soll vermieden werden, dass fĂŒr eine in einen Energiespeicher eingebrachte und spĂ€ter entnommene Kilowattstunde zwei Mal die EEG-Umlage gezahlt werden muss. Die Neuregelung orientiert sich dabei an der Frage, ob ein Anlagenbetreiber fĂŒr selbstverbrauchten Strom (anteilig) die EEG-Umlage bezahlt. Ist dies wie bei gekoppelten Anlagen ĂŒber 10 Kilowatt installierter Leistung der Fall, so muss er fĂŒr Strom, den er aus dem Netz zwischenspeichert, keine Umlage zahlen. Dies gilt allerdings nicht fĂŒr mit einem Speicher gekoppelte PV-Anlagen unter 10 Kilowatt Leistung, da diese von der Umlage fĂŒr den Eigenverbrauch befreit sind. Die meisten Privatverbraucher bleiben als sogenannte "Prosumer" unterhalb dieser Grenze.

"Wollen Betreiber kleiner PV-Anlagen ihren Speicher nicht nur fĂŒr den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft", kritisiert Busch. "Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig beschrĂ€nkt und sinnvolles FlexibilitĂ€tspotential verschenkt." Aus Sicht des bne ist es daher notwendig, im Gesetz klarzustellen, dass fĂŒr die Zwischenspeicherung von Strom in einem Speicher keine Umlage anfĂ€llt. "Es zeigt sich zudem einmal mehr, dass das Umlagesystem, beziehungsweise immer komplexere Ausnahmeregelungen, viele fĂŒr die Energiewende sinnvolle Lösungen erschweren. Eine grundsĂ€tzliche Reform des Umlagesystems ist daher unumgĂ€nglich", betont Busch.

Elektromobile einbinden

Überhaupt noch nicht einbezogen sind im vorliegenden Referentenentwurf Elektroautos als Speicher. "Die Bundesregierung will den Ausbau der ElektromobilitĂ€t ja mit KaufprĂ€mien fördern. Dann wĂ€re es nur konsequent, wenn auch das gesamte Potenzial dieser Fahrzeuge fĂŒr die Energiewende genutzt werden kann", so Busch.

Direktvermarktung ausweiten

Die stĂ€rkere wettbewerbliche Ausrichtung des EEG mit einem Fokus auf Wind- und Solarenergie hĂ€lt der bne fĂŒr richtig. Ebenso den Ansatz, die Ausschreibungen auf große Anlagen zu konzentrieren, um Verfahrenskosten fĂŒr die Anbieter in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zum Investitionsvolumen zu halten. "Bei der verpflichtenden Direktvermarktung hĂ€tten wir uns allerdings mehr Mut gewĂŒnscht. Anlagen unter 100 Kilowatt installierte Leistung bleiben von dieser Pflicht ausgenommen und stehen damit marktlichen Prozessen nicht zur VerfĂŒgung", betont bne-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Busch. Mit dem Rollout intelligenter Messsysteme ab 2017 ist mit einem deutlichen Absinken der Kosten fĂŒr die Direktvermarkung zu rechnen, so dass die Pflicht dann auch auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden sollte.

Die Stellungnahme des bne zum Referentenentwurf EEG finden Sie hier: http://www.bne-online.de/de/content/bne-stellungnahme-zum-referentenentwurf-eeg-2016

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Karsten Wiedemann, Pressesprecher Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

(cl)

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