Pressemitteilung | Fachverband der Gewürzindustrie e.V.

EG-Kommission und Bundesregierung wollen Verwendung von Kräutern und Gewürzen einschränken / Wollen die Verbraucher mehr oder weniger naturbelassene Zutaten in Lebensmitteln?

(Bonn) - Der Fachverband der Gewürzindustrie informiert über Konsequenzen der geplanten EG-Verordnung über Aromen

Zur Zeit diskutiert die EG-Kommission den Vorschlag für eine EG-Verordnung des Europäi-schen Parlamentes und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften. Der Verordnungsentwurf wird vom Europäischen Parlament abgelehnt und auch der Fachverband der Gewürzindustrie sowie der Europäische Verband der Gewürzindustrie sind gegen die geplante Regelung. Die Gründe für die Ablehnung sind (Erläuterungen siehe unten):

1. Die Verordnung wird dazu führen, dass anstelle von natürlichen Kräutern und Gewürzen verstärkt Aromastoffe bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden.

2. Die Verordnung basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über Kräu-ter und Gewürze.

3. Die Verordnung trägt nicht zur höheren Sicherheit von Lebensmitteln bei und dient nicht dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher.

4. Die Verordnung wird dazu führen, dass natürliche, schützende Antioxidantien und sekundäre Pflanzenstoffe, die über Kräuter und Gewürze in Lebensmittel kommen, in zusammengesetzten Lebensmitteln reduziert werden. Diese Stoffe sind nicht in gleicher Menge in Aromen vorhanden.

5. Mit der Verordnung wird in Zusammensetzung und Geschmack von zusammengesetzten Lebensmitteln eingegriffen.

Die EG-Kommission will die neuen Vorschriften 2009 in Kraft setzen. Der Fachverband der Gewürzindustrie und der Europäische Gewürzindustrieverband, ESA, setzen darauf, dass das Europäische Parlament die EG-Kommission zu einer vernünftigen Lösung bewegen kann.

Erläuterungen:

Zu 1: In Anhang III Teil B der Verordnung werden Grenzwerte für Active Principles in be-stimmten Lebensmitteln festgelegt. Der natürliche Gehalt an Active Principles in Kräutern und Gewürzen ist abhängig von Klima, geographischer Herkunft, Sorte und Art der Pflanze sowie Erntebedingungen und unterliegt großen Schwankungen.

Viele Kräuter und Gewürze enthalten mehr als ein Active Principle, z.B. Zimt: Cumarin, Safrol, Methyleugenol; Basilikum: Estragol, Methyleugenol. Hierdurch wird die Kontrolle von Active Principles in zusammengesetzten Lebensmitteln extrem schwierig.

Die natürliche Schwankungsbreite von Active Principles in Kräutern und Gewürzen ist un-möglich im Detail zu kontrollieren und erschwert die Einhaltung der Grenzwerte in zusammengesetzten Lebensmitteln. Dies wird viele Lebensmittelhersteller dazu bringen, anstelle von Kräutern und Gewürzen Aromastoffe einzusetzen.

Zu 2: Die Verordnung basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über Kräuter und Gewürze. Untersucht wurde die Wirkung von isolierten Reinsubstanzen, Active Principles, an Labornagern. Von der Wirkung dieser Reinsubstanzen wurde auf den Verzehr von Kräutern und Gewürzen durch den Menschen geschlossen. Es ist aber wissenschaftlich fraglich, von einer isolierten Reinsubstanz (Active Principle), die in Tierversuchen getestet worden ist, auf den Verzehr von Lebensmitteln zu schließen. Begründet wird dieses Vorgehen mit dem vor-beugenden Verbraucherschutz.

Active Principles sind natürliche Bestandteile unserer Nahrung und kommen in unterschiedlicher Menge in Lebensmitteln wie Kräutern und Gewürzen, Bananen, Fenchel, Chicoree, Sesam, Erdbeeren, Sojaprodukten, Sellerie, Karotten, Grapefruit, Orangen, Aprikosen und Kirschen vor. Es gibt keine wissenschaftlichen Daten zur Gesamtaufnahme von Active Principles durch den Verbraucher.

Zu 3: Die Verordnung wird tendenziell dazu führen, dass anstelle von Kräutern und Gewürzen verstärkt Aromen zur Lebensmittelherstellung eingesetzt werden. Offensichtlich halten Bundesregierung und EG-Kommission Aromastoffe für sicherer als natürliche Kräuter und Gewürze.

Die Verordnung lässt Ausnahmen zu. Frische, getrocknete oder gefrorene Kräuter und Gewürze, die an Endverbraucher verkauft werden, sowie Kräuter und Gewürze, die im Garten angebaut werden, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Weitere Ausnahmen gibt es für Restaurants und Kantinen. Damit gilt die Verordnung nur für industriell hergestellte Lebensmittel und Teile der Gemeinschaftsverpflegung und des Handwerks.

Zu 4: Es ist allgemein anerkannt, dass Kräuter und Gewürze hohe Gehalte an Antioxidantien und anderen Phytochemikalien aufweisen, die zunehmend als zuträglich für die Gesundheit und sogar schützend vor bestimmten Krankheiten angesehen werden. Im Übrigen dienen Kräuter und Gewürze auch dazu, zum Geschmack von Lebensmitteln beizutragen, bei de-nen der Anteil an Salz, Zucker oder Fett reduziert worden ist.

Die günstigen Effekte von Kräutern und Gewürzen werden daher reduziert, wenn anstelle von Kräutern und Gewürzen Aromastoffe eingesetzt werden.

Zu 5: Eine Reduzierung oder Begrenzung des Gehaltes von BAPs in Lebensmitteln bedeutet eine Reduzierung oder Begrenzung in der Verwendung von Kräutern und Gewürzen bei der Lebensmittelherstellung. Solche Maßnahmen haben erheblichen Einfluss auf den Geschmack.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband der Gewürzindustrie e.V. Gerhard Weber, Geschäftsführer Reuterstr. 151, 53113 Bonn Telefon: (0228) 216162, Telefax: (0228) 229460

(tr)

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