Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

EU-Beschwerde gegen Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post

(Hamburg) - Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) will noch in diesem Monat die Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG aus dem Jahre 2001 wieder aufnehmen. Dies kündigte der für den BdKEP tätige Rechtsanwalt Axel G. Günther letzten Mittwoch an auf dem 1. Strategieforum des BdKEP. Nach Ansicht von Günther verstößt die Unsatzsteuerbefreiung gegen das höherrangige Recht des EG Vertrages, der den Mitgliedsstaaten verbietet, einzelnen Unternehmen Vorteile zu gewähren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren (Art. 86). Mögliche Ausnahmevorschriften greifen nicht, da die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Aufrechterhaltung des Universaldienstes erforderlich ist.

Die Bundesregierung bestätigt ebenfalls, dass der Universaldienst in Deutschland nicht in Gefahr ist. Das war auch 2002 nicht anders, als die Deutsche Post gesetzlich zum Universaldienst verpflichtet wurde, um einer Beanstandung der Umsatzsteuerbefreiung durch die EU-Kommission zuvor zu kommen. Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zum Universaldienst als die Mindestvoraussetzung für Steuerbefreiung angesehen werden könnte, ist nach Darlegung von Günther trotzdem der EG-Vertrag verletzt worden.

Das bedeutet gleichzeitig, dass sich Steuerbeamte des Landes Nordrhein-Westfalen gegebenenfalls strafbar machen, wenn sie der Deutschen Post die Umsatzsteuerfreiheit gewähren, denn die maßgeblichen Bestimmungen des EG-Vertrages sind für die deutsche Exekutive unmittelbar bindendes Recht.

Da die Bundesrepublik trotz des höherrangigen EU-Rechts der Deutschen Post die Umsatzsteuerbefreiung gewährt, wird der BdKEP nun seine Beschwerde forcieren, um die Kommission zu einem Einschreiten zu bewegen. Der Deutschen Post drohen dann unter Umständen beachtliche Umsatzsteuernachforderungen.

Ziel der Wiederaufnahme der Beschwerde ist eine möglichst rasche Beendigung der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post und die Herstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Postdiensten. Mit dem Ende der Exklusivlizenz läuft die Umsatzsteuerbefreiung nicht automatisch aus. Das Bundesfinanzministerium war bisher zu keiner Änderung zu bewegen. Die in vielen Fällen wettbewerbsverzerrende Benachteilung von demnächst 19 Prozent muss ein Ende haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

(sk)

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