Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

EU-Bezeichnungsrecht wird verschoben

(Mainz) - Enttäuscht über den Beschluss der EU-Kommission, die für den 1. Januar 2003 vorgesehene Inkraftsetzung des neuen EU-Weinbezeichnungsrechtes auf den 1. August 2003 zu verschieben, zeigt sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler. Die Gegebenheit sei um so ärgerlicher, da die deutsche Seite ihre Hausaufgaben durch die erfolgte Umsetzung in nationales Recht bereits abgeschlossen hätten und auch Betriebe sich schon auf die neuen Möglichkeiten eingestellt hätten.

Die EU begründet die Verschiebung damit, dass in einzelnen Mitgliedstaaten Probleme bestünden, Vorgaben des neuen EU-Bezeichnungsrechts rechtzeitig bis zum 1. Januar 2003 in nationales Recht umzusetzen. Zudem verweist sie darauf, dass mehrere Drittländer Klärungsbedarf bezüglich einzelner Bestimmungen der EG-Verordnung geäußert hätten. Die Kommission stehe mit den betroffenen Drittländern in Verbindung, um noch offene Fragen zu klären und gegebenenfalls bestehende Missverständnisse auszuräumen.

Dies bedeutet, dass alle bislang mitgeteilten vorgesehenen Änderungen im Bezeichnungsrecht, wie zum Beispiel die „anderen“ Angaben, die Rebsortensynonyme für das Inland, der Begriff „blanc de noir“ usw. zunächst keine Geltung erlangen und es damit beim bisherigen Verbotsprinzip bleibt. „Unseren Winzern bleibt die seit langen geforderte Liberalisierung des Weinbezeichnungsrechtes damit weiterhin vorenthalten. Dabei wäre dies aus Gründen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe dringend notwendig“, betont Schindler anschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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