Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

EU-Entscheidung: Zwangspfand aussetzen

(Berlin) - Die EU-Kommission hat am 21. Oktober entschieden, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Zwangspfand einleitet. Dazu erklärte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:

"Der deutsche Einzelhandel begrüßt die Entscheidung der Kommission. Die Zwangspfandregelung der Bundesregierung verstößt gegen europäisches Recht. Sie hat zu einem dramatischen Einbruch beim Absatz von Getränken in Einwegverpackungen geführt, von dem gerade auch ausländische Getränkehersteller betroffen sind. Etwa 80 Prozent der bepfandeten Getränke Bier, Mineralwasser und Limonaden werden von den deutschen Handelsunternehmen nur noch in jeweils eigenen, besonders geformten Einwegflaschen verkauft (Insellösungen).

Bundesumweltminister Trittin wird es nicht gelingen, in den nächsten zwei Monaten die Bedenken der Kommission auszuräumen. Wenn der Europäische Gerichtshof der Kommission Recht gibt, könnten auf die Bundesrepubik hohe Schadensersatzforderungen der betroffenen Unternehmen zukommen. Die Bundesregierung und die Länder sollten nun schnell handeln und das Zwangspfand aussetzen. Nur so kann weiterer Schaden von der Wirtschaft abgewendet und endlich die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen beendet werden. Ein schwebendes EU-Verfahren ist keine Grundlage für kostenträchtige Investitionen.

Den Bedenken der Kommission würde auch die Novelle der Verpackungsverordnung nicht Rechnung tragen. So kritisierte die Kommission in ihrer Stellungnahme zur Novelle, das auch die geplante Neuregelung die Barrieren für den Marktzutritt nicht abbaut."

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69

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