Pressemitteilung | (WSM) Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.

EU-Kommission fordert Nachzahlung der EEG-Umlage und vergrößert damit den Wettbewerbsnachteil deutscher Industriebetriebe

(Düsseldorf) - Die EU-Kommission hat in ihrer Sitzung am 25. November 2014 beschlossen, dass Unternehmen die EEG-Umlage für die Jahre 2013 und 2014 teilweise nachentrichten sollen. Damit greift die Brüsseler Behörde rückwirkend in bestandskräftige Bescheide ein, auf die Unternehmen vertraut haben. Einzelne Unternehmen werden mit hohen sechsstelligen Beträgen belastet.
Vorgestern hat die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel mitgeteilt, das deutsche EEG 2012 sei mit den europäischen Beihilfe-regeln vereinbar. Jedoch hätten einige Unternehmen von den Entlastungsregelungen zu stark profitiert. Zitat: "Ein kleiner Teil der Befreiungen war jedoch höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig. Nun müssen die Empfänger die darüber hinausgehenden Beträge zurückzahlen, damit die Wettbewerbsverfälschung beseitigt wird. Die Rückforderung bezieht sich nur auf die Jahre 2013 und 2014."

Dazu meint Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des WSM Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung: "Was die Kommissarin hier verschweigt ist, dass die Unternehmen durch die genehmigten Entlastungen von der EEG-Umlage gar keinen Wettbewerbsvorteil hatten, da sie von Kosten teilentlastet worden sind, die ihre ausländischen Wettbewerber gar nicht oder jedenfalls nicht in der Höhe haben."

Für die betroffenen Unternehmen, auf die teilweise Zahlungsforderungen im hohen sechsstelligen Bereich zukommen könnten, ist zudem vollkommen unverständlich, dass der Vertrauensschutz, dem in Deutschland ein hoher Stellenwert zukommt, in Europa nichts wert ist. Wenn eine deutsche Behörde auf der Basis eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes einen vorbehaltlosen Bescheid erlässt, muss man sein unternehmerisches Handeln, die Tätigung von langfristigen Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Eingehen langfristiger Verträge auch auf dieser Basis verlässlich ausrichten können.

Sollte Deutschland tatsächlich von der EU-Kommission gezwungen werden, die Unternehmen nachträglich zu EEG-Zahlungen heranzuziehen, würde dies eine weitere Schwächung des Industriestandortes Deutschland bedeuten.

Quelle und Kontaktadresse:
WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Uerdinger Str. 58-62, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 957868 22, Fax: (0211) 957868 40

(sy)

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