Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

EU-Kommission gefährdet Lebensmittel ohne Gentechnik

(Berlin) - Am 08. September will die EU-Kommission Schwellenwerte von 0,3 Prozent für die Kennzeichnung von Saatgut mit gentechnischen Verunreinigungen festlegen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) verurteilt diese Pläne als undemokratisch und als große Gefahr für die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft.

„Alle, die Landwirtschaft ohne Gentechnik betreiben wollen, sind auf gentechnikfreies Saatgut angewiesen“, stellt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des BÖLW fest und fordert das Reinheitsgebot für Saatgut. „Die Schwellenwerte von 0,3 -0,5 Prozent, die die EU-Kommission jetzt für Mais und Raps festlegen will, führen zu einer schleichenden und zunehmenden Kontamination sämtlicher Pflanzenbestände mit gentechnisch veränderten Organismen.“

„Diese Kontamination kann – wenn überhaupt – nur mit großen Anstrengungen in der Qualitätssicherung vermieden werden, die zu enormen zusätzlichen Kosten führen“, erläutert Dr. Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW. Diese Kosten gefährden die Branche für Bio-Lebensmittel in ihrer Existenz. Eine Branche, die sich eigentlich im Wachstum befindet.

Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln sind gesetzlich dazu verpflichtet, ohne Gentechnik zu arbeiten. Sie entsprechen damit dem Wunsch einer großen Mehrheit der Bevölkerung nach gentechnikfreien Lebensmitteln.

Das Europäische Parlament und mehrere Parlamente von EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch der Deutsche Bundestag, haben sich für die Kennzeichnung von Saatgut mit gentechnischen Verunreinigungen ab der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent ausgesprochen. „Die Absicht der EU-Kommission, jetzt, in ihren letzten Amtstagen, diese Entscheidung gegen den Willen des EU-Parlaments, von nationalen Parlamenten und der Mehrheit der europäischen Bevölkerung durchzusetzen, ist undemokratisch und skandalös“, so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein.

„Das Vorgehen der EU ist auch deshalb völlig unverständlich“, ergänzt Dr. Alexander Gerber, „als die Saatgutpartien ohnehin auf das Vorhandensein von gentechnischen Verunreinigungen getestet werden müssen. Die Saatgutanbieter müssten daher bei einer Kennzeichnung ab der Nachweisgrenze lediglich die ihnen bekannten Werte deklarieren - gänzlich ohne Zusatzkosten.“

„Der BÖLW fordert die EU-Kommission nachdrücklich auf, die Entscheidung auszusetzen und sie der neuen Kommission zu überlassen“, schließt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein. „Diese muss dann eine Entscheidung treffen, die dem Willen der Parlamente, der Mehrheit der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Vernunft entspricht. Ziel muss es sein, auch künftig Lebensmittel ohne Gentechnik herstellen zu können!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: 030/28482-300, Telefax: 030/28482-309

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