Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

EU-Kommission gibt BdV-Beschwerde statt / Bundesregierung muss beim VVG-Entwurf nachbessern / "Policenmodell" ohne Wenn und Aber vom Tisch

(Henstedt-Ulzburg) - Die Versicherungswirtschaft hat sich wohl zu früh gefreut: Selbst nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz hätte sie durch die Hintertür noch mit dem „Policenmodell“ hantieren können. Der Kunde hätte lediglich zustimmen müssen. Aber jetzt hat die Brüsseler EU-Kommission einen Riegel vorgeschoben. Sie hat einer Beschwerde des Bundes der Versicherten (BdV) stattgegeben und ein „Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“ eingeleitet. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck freut sich: „Auch die Bundesregierung hat heute Post aus Brüssel bekommen. Damit wird das letzte Hintertürchen zum Policenmodell geschlossen, weil das gegen europäisches Recht verstieße.“

Zugleich ist das so genannte „Treuhänderverfahren“ durch die BdV-Beschwerde ins Visier der Brüsseler Kommissare geraten. Auch dieses verstößt gegen europäisches Recht. Mit diesem Verfahren haben die Versicherer bisher die von den Gerichten für unwirksam erklärten Versicherungsklauseln geräuschlos bereinigt. Dabei wurden von den Gesellschaften „ausgewählte“ Treuhänder eingesetzt. Lilo Blunck: „Der BdV fordert schon lange die Abschaffung des Treuhänderverfahrens. Wir sehen für uns im Einschreiten der EU-Kommissare einen großen Erfolg in der Sache.“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries müsse nun den Entwurf zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ändern. Lilo Blunck: „Sie kann sich dabei aber sowohl durch uns als auch durch Brüssel ausdrücklich bestärkt sehen, den Verbraucherschutz unbeeindruckt und konsequent zu verfolgen und ihm im neuen VVG mehr Geltung zu verschaffen als bisher.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(tr)

NEWS TEILEN: