Pressemitteilung | BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse

EU-Meldesystem für Tabakerzeugnisse nicht voll funktionsfähig / Hersteller können ihre Meldepflichten nicht erfüllen DZV: Erneute Rechtsunsicherheit für deutsche Tabakwirtschaft nicht hinnehmbar

(Berlin) - Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, für ein funktionsfähiges Meldesystem für Mitteilungen über Verkaufsmengen von Tabakerzeugnissen zu sorgen.

Die kürzlich erlassene Tabakerzeugnisverordnung verpflichtet die Hersteller zur Meldung dieser Daten zum 30. Juni 2016. Das dafür vorgeschriebene Meldesystem EU-CEG (EU Common Entry Gate) lässt separate Meldungen von Verkaufsmengen jedoch technisch nicht zu. Möglich ist die Meldung zu Verkaufsmengen über das System nur dann, wenn die Hersteller auch umfassende Daten zu Inhaltsstoffen und Emissionen von Tabakerzeugnissen zur Verfügung stellen, für die jedoch eine Meldung erst zum 20. November 2016 gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die Hersteller ihrer Meldepflicht für Verkaufsmengen über das CEG nicht zum 30. Juni 2016 nachkommen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte dazu heute in Berlin: "Die erneute Rechtsunsicherheit für die deutschen Tabakhersteller ist nicht hinnehmbar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss dafür Sorge tragen, dass die IT-Systeme, deren Benutzung es zur Meldung von Daten gesetzlich vorschreibt, auch einwandfrei funktionieren. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, dass die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland mit heißer Nadel gestrickt wurde."

Der Verbandsgeschäftsführer kritisierte dabei auch die nunmehr schon zweite geplante Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die erst im Mai erlassen worden war. Der Entwurf sieht ein verfassungswidriges rückwirkendes Verbot bestimmter Zusatzstoffe vor. Der DZV hatte angekündigt, dass die Hersteller dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erheben werden.

"Inhalt und Prozess der Verordnungsgebung sind ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung und Überbürokratisierung. Dabei nimmt das verordnungsgebende Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar auch eine große Verunsicherung der betroffenen Unternehmen in Kauf. Für den Investitions- und Wirtschaftsstandort Deutschland ist dieser Zustand untragbar", sagte Mücke abschließend in Berlin.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV) Jan Mücke, Geschäftsführer Unter den Linden 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111

(wl)

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