Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

EU-Ministerentscheidung zu Tiertransporten / Keine grundlegende Verbesserung auf Europas Straßen zu erwarten

(Bonn) - Die EU-Landwirtschaftsminister haben am 22. November neue EU-Tiertransportbedingungen beschlossen. Die neuen Regelungen bleiben allerdings weit hinter den tierschützerischen Forderungen zurück. Um eine Einigung über die konsensfähigen Regelungen zu erreichen, wurden die Bestimmungen zu den seit Jahren heftig umstrittenen Problembereichen wie die Transportzeiten und Ladedichten nicht verschärft. Hier werden die derzeit gültigen Regelungen und damit die bestehenden massiven Probleme übernommen.

„Es ist beschämend, dass sich die EU-Minister nicht zu mehr Tierschutz durchgerungen haben. Aber die gestrigen Beschlüssen sind nicht das Ende unseres Kampfes gegen die gesetzlich sanktionierte Tierqual auf Europas Straßen. Diese Kulturschande gehört beendet und das bleibt unser Ziel“, kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, den Beschluss der EU-Landwirtschaftsminister.

Zwar haben die EU-Landwirtschaftsminister in ihrer gestrigen Sitzung beispielsweise beschlossen, dass die Transportfahrzeuge zukünftig durch Satelliten gestützte Systeme überprüft werden sollen. Allerdings sind die Verhandlungen über Transportzeiten, Ladedichten und andere zur Verbesserung des Tierschutzes wesentlichen Punkte auf Jahre hin verschoben worden. Es bleibt zu hoffen, dass das Festschreiben der neuen, aus Tierschutzsicht nicht weit genug gehenden Bestimmungen in eine unmittelbar bindende EU-Verordnung dazu beitragen wird, dass zumindest dieser Minimalkonsens effektiv durchgesetzt wird.

Jährlich werden über 360 Millionen Tiere in Europa und über seine Grenzen hinweg hin- und hertransportiert. Regelmäßig kommt es dabei zu Verletzungen und zu Verstößen gegen die ohnehin aus Tierschutzsicht viel zu laschen Auflagen. Die Gesetzgebung erlaubt Transportzeiten zwischen 19 Stunden für nicht entwöhnte Jungtiere und 29 Stunden für Rinder, Schafe und Ziegen. Erst nach dieser Zeitspanne muss jeweils eine 24-stündige Pause eingelegt werden. Anschließend kann die Fahrt für die eng gedrängt stehenden Tiere in unbegrenzt wiederholbaren Zyklen weitergehen - bei erlaubten Temperaturen von bis zu 35° C. Vielfach werden sie über Tage hinweg vom einen Ende Europas ans andere gekarrt, anstatt vor Ort geschlachtet zu werden - bloß damit die Agrarindustrie ein paar Cent mehr Profit pro Schlachttier einstreicht. Da die Bestimmungen, die dies ermöglichen nicht geändert wurden, wird auch die neue Gesetzgebung nichts an diesen Zuständen ändern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: 0228/604960, Telefax: 0228/6049640

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