Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

EU-Qualitätsrahmen für Praktika: Erfolgsmodell nicht aufs Spiel setzen!

(Berlin) - Praktika sind ein wichtiges Instrument, um junge Menschen mit der Arbeitswelt vertraut zu machen - sie erleichtern ihnen den Einstieg ins Berufsleben. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit sowie nicht existierender rechtlicher Regelungen in einigen EU-Staaten sind jedoch die sogenannten "freiwilligen Praktika" - also solche, die nicht für den Zugang zu bestimmten Berufen bzw. im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben sind - zum Gegenstand einer lebhaften politischen Debatte geworden. Dem dabei laut gewordenen Ruf nach stärkerer Regulierung ist die EU-Kommission im Dezember 2013 in Form eines Empfehlungsvorschlages zu einem "Qualitätsrahmen für Praktika" nachgekommen. Ihre Initiative ist Teil des EU-Jugendbeschäftigungspakets und soll von den europäischen Arbeitsministern bis zum Sommer verabschiedet werden. Auch wenn die EU-Empfehlung rechtlich nicht verbindlich ist, schafft sie für die EU-Mitgliedstaaten politischen Druck, sie in nationales Recht umzusetzen.

EU will Mindeststandards für freiwillige Praktika festschreiben
Mit dem Qualitätsrahmen will die EU sicherstellen, dass europaweit die wichtigsten Aspekte des Praktikums in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert werden. Dazu zählen neben den Lernzielen und Arbeitsbedingungen auch eine mögliche Vergütung, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Praktikumsdauer. So sollen Unternehmen bereits in der Stellenausschreibung angeben, ob es sich um ein bezahltes Praktikum handelt. Die Dauer freiwilliger Praktika soll in der Regel auf sechs Monate begrenzt werden; im Anschluss soll der Betrieb ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen.

Mehr Bürokratie führt zu weniger Praktikumsplätzen
Ein Ziel des Qualitätsrahmens ist es, möglichen Missbrauch zu verhindern. Dafür gibt es in Deutschland bereits ausreichende gesetzliche Regelungen, zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Weitere rechtliche Vorgaben in Deutschland sieht der DIHK kritisch: Sind die formalen Anforderungen zu hoch, besteht die Gefahr, dass insbesondere kleine und mittelständische Firmen ihr Angebot zumindest reduzieren. Ein "Mehr" an Bürokratie könnte somit gleichbedeutend mit einem "Weniger" an Praktikumsplätzen sein - das kann niemand wollen!
Fachkräftesicherung unterstützen
Häufig wird bei der nationalen Umsetzung von Brüsseler Rechtsakten noch kräftig "draufgelegt" - und dadurch zusätzlich an der Bürokratie-Schraube gedreht. Auch für freiwillige Praktika wäre ein "Aufsatteln" zu befürchten, zum Beispiel in Form eines Mindestlohns. Weniger Praktikumsplätze in Deutschland wären die Folge. Die Zeche zahlen dann diejenigen, die gerne am Arbeitsmarkt Fuß fassen würden: Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat gezeigt, dass von 2006 bis 2010 jährlich zwischen 140.000 und 150.000 Praktikanten von den Betrieben in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen wurden. Insbesondere für Kleinbetriebe sowie für den Handel- und Dienstleistungssektor leisten Praktika einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Auch der berufliche Wiedereinstieg gelingt nach einer Phase der Nichtbeschäftigung deutlich besser, wenn zuvor ein Praktikum absolviert wurde.

Praktika: Auf rigide rechtliche Vorgaben und Mindestlohn verzichten
Grundsätzlich ist der von der EU-Kommission vorgeschlagene Qualitätsrahmen flexibel und pragmatisch genug, um funktionierenden Praktikumssystemen wie dem in Deutschland keine Steine in den Weg zu legen. Bleiben Praktika weiterhin auch für Unternehmen attraktiv, kann ein europaweiter Qualitätsrahmen die Firmen durchaus noch stärker dazu ermutigen, mehr hochwertige Praktikumsplätze anzubieten. Daher müssen die EU-Arbeits- und Sozialminister bei der endgültigen Beschlussfassung des Qualitätsrahmens unbedingt von einer Verschärfung absehen. Und speziell für Deutschland muss gelten: Um der jungen Generation den Weg in eine gute Zukunft am Arbeitsmarkt zu erhalten, müssen auch freiwillige Praktika vom geplanten Mindestlohn ausgenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(cl)

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