Pressemitteilung | Bankenfachverband e.V. (BFACH)

EU-Richtlinie zu Verbraucherkrediten ist Dämpfer für die Konsumkonjunktur

(Berlin) – Scharfe Kritik übte der Bankenfachverband an dem von der EU-Kommission am Mittwoch offiziell vorgelegten Vorschlag für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie. „Der Vorschlag bevormundet den Verbraucher und führt zu einer Bürokratisierung und Verteuerung der Kreditvergabe“, so Peter Wacket, Geschäftsführer des Verbandes.

Kein Handlungsbedarf

Mit der Änderung der aus dem Jahre 1987 stammenden Richtlinie will die EU-Kommission die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten angleichen, um das grenzüberschreitende Kreditgeschäft zu fördern. Hierfür sieht der Verband jedoch keinen Handlungsbedarf. Dass die grenzüberschreitende Kreditnachfrage durch Verbraucher verschwindend gering ist, liegt nicht an den unterschiedlichen Rechtssystemen. „Die Gründe sind eher in unterschiedlichen Konsumgewohnheiten, Finanzierungsarten und Sprachproblemen zu finden.“, so Wacket.
Auch die Kreditanbieter scheuen die grenzüberschreitende Kreditvergabe in Europa, weil sie Probleme bei der Durchsetzung ihrer Forderungen befürchten. Diese Problematik werde von der Kommission jedoch nicht aufgegriffen, kritisiert der Verband. Ausländische Anbieter folgen eher dem Grundsatz „Business is local“. Dies zeigt sich an der wachsenden Zahl ausländischer Beteiligungen an Spezialbanken in Deutschland.

Bevormundung der Verbraucher

Unter dem Deckmantel einer „Verantwortungsvollen Kreditvergabe“ legt die EU-Richtlinie den Banken eine Reihe von neuen Verpflichtungen auf. So müssen die Institute in Zukunft den Kredittyp und Gesamtkreditbetrag aussuchen, der für den einzelnen Verbraucher am besten geeignet ist. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass einem Autokäufer die Finanzierung eines Gebrauchtwagens empfohlen werden muss, auch wenn er sich für einen Neuwagen interessiert. „Dies kommt einer Beschneidung der Privatautonomie gleich.“, so Wacket. Ein Kredit darf – gemäß dem Richtlinienentwurf – nur dann gewährt werden, wenn der Kreditgeber „unter Ausnutzung aller ihm zu Gebote stehenden Mittel zu der Überzeugung gelangt ist“, dass der Verbraucher seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Eine verantwortungsvolle Kreditvergabe muss nach Auffassung des Verbandes aber nicht gesetzlich geregelt werden, da sie bereits im ureigensten Interesse der Bank liegt. „Beim näheren Hinsehen entpuppt sich der Vorschlag der Kommission als ein offensichtlich von ideologischem Gedankengut getragener Versuch, den Kreditnehmer vor sich selbst zu schützen.“, resümiert Wacket. Es könne nicht darum gehen, die Kreditvergabe zu bürokratisieren und das Kreditrisiko einseitig den Kreditgebern aufzuerlegen. Ob eine Kreditvergabe verantwortungsvoll war, wird immer im Nachhinein von den Gerichten entschieden werden. Dann droht den Banken der Verlust ihrer Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten. Das Risiko der Kreditvergabe wird unkalkulierbar.
Unter der Geltung der neuen EU-Richtlinie müssten nach Meinung des Verbandes auch Kredite an die von der jüngsten Flutkatastrophe geschädigten Kreditnehmer als „verantwortungslos“ betrachtet werden. Die Richtlinie werde, wie schon Basel II, zu einer noch restriktiveren Kreditvergabe führen und die Kredite verteuern.

Dämpfer für die Konsumkonjunktur

Angesichts der hohen Finanzierungsquote bei langlebigen Konsumgütern befürchtet der Verband einen weiteren Dämpfer für die ohnehin flaue Konsumkonjunktur. Gerade die für den Verbraucher bequeme Finanzierung am „point of sale“ würde übermäßig reglementiert. So sollen die Händler wie Kreditvermittler behandelt und unter die Aufsicht einer Behörde gestellt werden. Wird der Kaufvertrag schlecht erfüllt, so kann der Kunde künftig der Bank gegenüber Ansprüche geltend machen. Die Banken werden sich daher, so der Verband, in Zukunft auch Lagerhallen und Reparaturbetriebe für beanstandete Fahrzeuge zulegen müssen. In Deutschland sind Kreditkunden allerdings bereits jetzt vorbildlich geschützt, da sie bei Beanstandung des finanzierten Gutes ihre Ratenzahlungen gegenüber der Bank einstellen können. „Eine Überreglementierung nach dem Vorbild der neuen EU-Richtlinie ist daher nicht erforderlich.“, so Wacket. In seiner Stellungnahme an die EU-Kommission fordert der Bankenfachverband, die unnötigen Hindernisse für Banken zu beseitigen und die Verbraucher nicht zusätzlich zu bevormunden.

Der Bankenfachverband vertritt die Interessen von 58 Kreditinstituten, die sich auf private und gewerbliche Finanzierungen spezialisiert haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bankenfachverband e.V. Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/24625960 Telefax: 030/246259620

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