Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Verbraucher für Bankeninteressen instrumentalisiert / vzbv: Verbraucherkreditrichtlinie darf nicht gestoppt werden

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert den Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments auf, sich weiter mit dem Entwurf einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie zu befassen. „Es ist unerträglich, wie einige Anbieterverbände unter dem Vorwand, Verbraucher vor einer drohenden Bevormundung schützen zu wollen, den verantwortlichen Politikern suggerieren, sie sollten sich mit der Richtlinie nicht beschäftigen“, sagt Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen beim vzbv. Von solchen polemischen Äußerungen dürfe sich das Parlament nicht blenden lassen. Nach vzbv-Informationen ist der Rechtsausschuss derzeit nicht bereit, den Vorschlag von EU-Verbraucherkommissar David Byrne weiter zu beraten. Der Rechtsausschuss hat den Auftrag des Europäischen Parlaments, sich zum Kommissionsentwurf zu äußern.

Die geplante Richtlinie will Kreditinstitute und Kreditvermittler zukünftig mehr in die Verantwortung nehmen. So sollen sie sich etwa vor der Kreditvergabe ernsthaft mit den finanziellen Möglichkeiten des Kunden auseinandersetzen und für fehlerhafte Entscheidungen haften. „Wenn Anbieterverbände wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mit Hinweis auf eine „beispiellose Bevormundung“ behaupten, Banken würden durch die Richtlinie de facto gezwungen, über den Willen der Verbraucher hinweg bestimmte Kredittypen und -summen auszuwählen, ist das eine gezielte Irreführung“, so Manfred Westphal. „Falsch ist auch die Behauptung, dass wir die Richtlinie ablehnen“. Die Kritik an wichtigen Teilelementen wie der Maximalharmonisierung ändere nichts daran, dass zum Schutz der Verbraucher die Verabschiedung der Richtlinie dringend geboten sei. Die Kommission habe einen bemerkenswerten Entwurf mit großem Potential vorgelegt. Kein Verbraucher müsse befürchten, wegen der Richtlinie keine vernünftigen Kredite mehr zu erhalten. Mehr Verantwortung der Banken bedeutet immer auch weniger unseriöse Angebote für die Verbraucher.

Haustürgeschäfte als Beispiel eines positiven Ansatzes des Entwurfs

Wer auf einer Kaffeefahrt zum Abschluss eines Kaufvertrages auf Pump überrumpelt wird, hat sich die Auswirkungen der eingegangenen Kreditverpflichtung nicht in Ruhe überlegen können. Dabei ist die Bindung an die Finanzierung so langfristig, dass die normalen Widerrufsfristen wirkungslos sind und sich die durch den übereilten Vertragsabschluss verursachten Probleme erst sehr viel später zeigen. Die Richtlinie sieht daher ein Verbot von Krediten z.B. an der Haustür und auf Kaffeefahrten vor.

Kein Verbraucher wird dadurch bevormundet, denn er kann den Vertrag, wenn er will, auch anderweitig und mit mehr Vergleichsmöglichkeiten abschließen.
Aus Sicht des vzbv muss diese Regelung auch auf Immobiliarkredite angewendet werden. Damit hätten sich in der Vergangenheit Schädigungen von Verbrauchern durch Erwerbermodelle und andere kreditbasierte dubiose Anlagemodelle verhindern lassen.

Sie können sich die "vzbv-Stellungnahme zum Kommissionsentwurf einer neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie" (Stand: November 2002) im Dokumentendownload als pdf-Dokument herunterladen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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