Pressemitteilung | Bitkom e.V.

EU macht Weg für Software-Patente frei

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt die EU-Richtlinie zum Patentschutz softwarebezogener Erfindungen. „Endlich ist der Weg frei für ein einheitliches europäisches Patentierungsverfahren für softwarebezogene Erfindungen“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. BITKOM hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme aufgefordert, diesen Ansatz zu unterstützen, jedoch bei den Begriffsbestimmungen und der Durchsetzbarkeit von Patenten auf eine Nachbesserung zu bestehen. Denn Software, die nicht unmittelbar an einen Computer gebunden ist, wird auch künftig nicht patentiert werden können. Die umfassende Anerkennung von Software als eigenständige Erfindung steht damit weiterhin aus.

Für die Unternehmen der Informationstechnik und Telekommunikation (ITK) hat die Frage der Software-Patentierung in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Laut dem Europäischen Patentamt verzeichnete der Bereich Datenverarbeitung in den letzten Jahren mit die höchsten Zuwachsraten bei den Patentanmeldungen. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission setzt nunmehr so genannte „computerimplementierte Erfindungen“ den herkömmlichen technischen Erfindungen gleich. Computerimplementiert sind Erfindungen dann, wenn sie durch einen Computer oder eine ähnliche Vorrichtung und durch mindestens ein Computerprogramm realisiert werden. Für Erfindungen dieser Art muss ein Patent erteilt werden, sofern die hohen Anforderungen, die auch an die Patentierbarkeit für eine herkömmliche Erfindung gestellt werden, erfüllt sind.

Dies bedeutet mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, die Patente auf Software-Programme anmelden wollen. Sie können sich nun auf die einheitlichen Vorgaben des europäischen Rechts und nicht mehr allein auf die Praxis der Patentämter, für die es bisher keine einheitliche Regelung gab, berufen. Die EU schreibt hohe Anforderungen an Erfindungen fest. So wird einer Flut von Patentanmeldungen und letztlich der Erteilung von Trivialpatenten entgegengewirkt. Für eine kompetente Beurteilung der eingereichten Computerprogramme müssen die Patentämter aus BITKOM-Sicht nunmehr mit entsprechend qualifizierten IT-Experten ausgestattet werden.

Nachbesserungsbedarf bei Durchsetzbarkeit der Patente
An einigen der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Begriffsbestimmungen sieht BITKOM noch Präzisierungsbedarf. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Patentschutz wirklich durchsetzbar ist. Sofern eine Erfindung die Patentanforderungen erfüllt, sollte sie auch als Computerprogramm allein oder als Aufzeichnung auf einem Datenträger patentierbar sein und nicht nur zusammen mit der erforderlichen Hardware. Aber gerade diesen Aspekt hat die EU-Richtlinie unverständlicherweise ausgeklammert. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Rohleder.

Nach der neuen EU-Richtlinie bieten Softwarepatente großen, aber auch insbesondere kleinen und mittelständischen ITK-Unternehmen Investitionsanreize und Chancen für neue Geschäftsfelder. Sie können eigene Erfindungen durch Patente wirtschaftlich besser nutzen, z.B. durch Lizenzierungsmodelle. So reduzieren sie das hohe Investitionsrisiko, das mit Entwicklung und Forschung verbunden ist. Das gibt Impulse für Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. Damit die Unternehmen die neuen Chancen tatsächlich nutzen können, muss die Umsetzung dieser Richtlinie von Aufklärungsmaßnahmen begleitet werden, die kleineren und mittelständischen Unternehmen das nötige Know-how zum Umgang mit Patenten vermitteln.

Nach Angaben des Europäischen Patentamtes werden weltweit jedes Jahr ca. 700.000 Erfindungen neu zum Patent angemeldet. Weltweit sind derzeit mehr als 4 Millionen Patente in Kraft. Der mit der Vergabe von Lizenzen erwirtschaftete Umsatz lag im Jahr 2000 bei 100 Mrd. US-Dollar. Dies entspricht einer Steigerung um den Faktor 10 innerhalb der letzten Dekade.

Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig ein einheitliches Patentrecht für dieses stark wachsende Marktsegment ist. Denn die maßgeblichen Impulse im deutschen ITK-Markt kommen aus dem Service- sowie dem Software-Sektor. Für das laufende Jahr rechnet BITKOM in beiden Segmenten mit einem Plus von 5 bis 6 Prozent. Im Mittelpunkt der Nachfrage stehen Anwendungen in den Bereichen E-Government, Sicherheit, Wissensmanagement und Enterprise Application Integration. Es handelt sich hierbei um beschäftigungsintensive Segmente. Softwarehäuser und IT-Dienstleister haben in Deutschland seit 1996 etwa 200.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

NEWS TEILEN: