Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

EU will Geldbußen europaweit eintreiben / ADAC: Rechtsstaatliche deutsche Garantien einhalten

(München) - Der von der EU geplante Entwurf eines Rahmenbeschlusses, nach dem die Mitgliedsländer künftig EU-weit Geldstrafen eintreiben können, ist nach Ansicht des ADAC durchaus ein Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Europa. Der Entwurf, über den die Justizminister der 15 EU-Staaten am 14. Oktober in Luxemburg entscheiden sollen, sieht beispielsweise vor, Bußgelder und Geldstrafen für Falschparken oder Tempoverstöße über die Grenzen einzutreiben.

Bei der europaweiten Vollstreckung müssen aber wichtige rechtsstaatliche Prinzipien beachtet werden. So dürfen zum Beispiel nur solche Strafen in Deutschland vollstreckt werden, die auch hier strafbar sind. Der ADAC weist darauf hin, dass Strafen und Bußgelder im Ausland in der Regel um ein Vielfaches höher sind als in Deutschland. Daher müssen die im Ausland verhängten Strafen bei ihrer Vollstreckung in Deutschland auf deutsches Niveau begrenzt werden. Außerdem sind wegen der meist fremden Sprache und der kaum bekannten Verfahrensregeln die Betroffenen in ausländischen Verfahren im Nachteil.

Deshalb appelliert der ADAC an die Bundesregierung, die Interessen der deutschen Autofahrer bei den Verhandlungen in Luxemburg mit größtem Nachdruck zu vertreten.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

NEWS TEILEN: