Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Ein-Euro-Jobs / Kein Teufelszeug, aber auch kein Wundermittel

(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer stellte am 6. Oktober in Berlin die Anforderungen des DGB an öffentlich geförderte Beschäftigung vor: "Auf dieser Basis wird der DGB Gespräche und Verhandlungen mit der Politik, den Arbeitgebern sowie Kirchen und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden führen. Wir halten es für unabdingbar, dass auf lokaler und regionaler Ebene Gewerkschaften und Arbeitgeber an der Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung beteiligt werden.

Der DGB sieht mit großer Sorge den weiteren Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit. Wirksame Maßnahmen der Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie einer gerechteren Verteilung der Arbeitszeit sind unerlässlich. Einen Beitrag dazu kann die Ausweitung öffentlich geförderter Beschäftigung leisten. Dabei muss verhindert werden, dass öffentlich geförderte Beschäftigung durch die einseitige Ausrichtung auf Ein-Euro-Jobs in Misskredit gebracht wird.

Für den DGB ist unabdingbar: 'Die Würde der Menschen ist auch bei öffentlich geförderter Beschäftigung unantastbar.'

Die gesetzlich vorgesehene Rangfolge öffentlich geförderter Beschäftigung muss in der Praxis eingehalten werden. Nur wenn die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht möglich sind, kommen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zwischen 1 und 2 Euro in Frage.

Diese Maßnahmen sind ein Medikament mit hoher Nebenwirkung. Nur bei zielgenauer Dosierung im Einzelfall wirkt es positiv.

Die öffentlich geförderten Jobs dürfen nicht dazu missbraucht werden, Finanz- und Beschäftigungsprobleme bei Trägern zu lösen. Sie sollten nur darauf gerichtet sein, die Beschäftigungsfähigkeit für die Langzeitarbeitslosen zu verbessern und ihnen Brücken in reguläre Arbeit zu bieten.

Der Herabqualifizierung durch öffentliche Beschäftigung muss entgegengewirkt werden. Eine intensive Betreuung und Anleitung ist erforderlich. Insbesondere für benachteiligte Personen sollte jeder nur mögliche Qualifizierungsansatz verfolgt werden.

Die Teilnahme an derartigen Tätigkeiten sollte freiwillig bleiben. Es macht keinen Sinn, Arbeitslose gegen ihren Willen in solche Jobs zu zwingen. Der Aufwand für Betreuung und der mögliche Schaden stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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