Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Ein Flickwerk wird 40 - Zum Geburtstag des Bundessozialhilfegesetzes - Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert grundlegende Reform

(Berlin) - Am 1.6.2002 wird das Bundessozialhilfegesetz 40 Jahre. Es wurde vor 40 Jahren geschaffen, um die Funktion eines Ausfallbürgen wahrzunehmen, der immer dann eingreifen soll, wenn Menschen in finanzielle Not geraten und keine anderen Sicherungssysteme greifen.

Heute ist die Sozialhilfe zu einem Massensicherungssystem geworden mit allein 2,7 Millionen Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (1964 knapp 700.000) und einem fast 10 Milliarden € Aufwand für die Kommunen. Ohne grundlegende Reformen, die dem Betroffenen zielgenau helfen und gleichzeitig Anreize zur Eigeninitiative nach dem Prinzip Fördern und Fordern schaffen, werden die Grenzen der Finanzierbarkeit überschritten", stellte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg zum Inkrafttreten des BSHG am 1.6.1962 fest. Ziel muss es sein, eine neue Balance zwischen wirtschaftlicher Dynamik und sozialer Sicherheit zu schaffen.

Allein in den letzten 10 Jahren sind die kommunalen Sozialausgaben um rund 30 % gestiegen. Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt mit fast 10 Milliarden € geben die Kommunen weitere 9, 2 Milliarden € für die Eingliederungshilfe für Behinderte aus. Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes werden die Kosten der Eingliederungshilfe in den kommenden Jahren auf weit über 10 Milliarden € dramatisch anwachsen. Die Sozialhilfeausgaben übersteigen inzwischen die Einnahmen der Gewerbesteuer.

Ständige Neuregelungen von über 70 Änderungsgesetzen haben das BSHG unüberschaubar werden lassen und damit bürokratischer gemacht. Inzwischen verwalten 38 Behörden über 150 Sozialleistungen. Es muss auch Schluss sein mit ständigen Einzelentscheidungen über Zuwendungen wie z.B. für Schultüten, Geburtstagsfeiern, Kühlschränke und Wohneinrichtungen. "Künftig müssen alle Leistungen pauschaliert und monatlich ausbezahlt werden", sagte Landsberg.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert u. a. eine grundlegende Reform mit folgenden Inhalten:

- Generelle Pauschalierung der Leistungen;

- bedarfsdeckende Leistungen der Arbeitslosenversicherung, um ergänzende Leistungen der Sozialhilfe auszuschließen;

- die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einem eigenständigen Leistungsgesetz. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Bund dauerhaft die finanzielle Verantwortung für die erwerbsfähigen Arbeitslosen übernimmt;

- ein eigenes Leistungsgesetz des Bundes für die Beratung, Betreuung und Versorgung Behinderter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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