Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Ein Jahr Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lebenspartnerschaft / LSVD: Bundesregierung soll endlich aktiv werden

(Berlin) - Ein Jahr nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt es für Eingetragene Lebenspartnerschaften immer noch keine gleichen Rechte, erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden und die im Wahlkampf versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nun anzugehen.

In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten darüber hinaus klar, dass weiteren Verbesserungen verfassungsrechtlich nichts im Wege steht. Wörtlich hieß es im Urteil: "Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen".

Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss auf dieser Grundlage überarbeitet werden. Die noch vorhandenen Unterschiede zur Ehe müssen aufgehoben werden. Einiges kann dabei sogar ohne Zustimmung des Bundesrates umgesetzt werden, z.B. die Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der LSVD fordert die volle Anerkennung im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Dazu muss das in der letzten Wahlperiode am Bundesrat gescheiterte Ergänzungsgesetz erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Auch die Unionsgeführten Bundesländer sind aufgefordert, endlich ihren Frieden mit der Lebenspartnerschaft zu machen und notwendige Regelungen im Bundesrat nicht zu blockieren.

Unser Ziel ist die volle Gleichstellung. Es gibt keine sachliche Begründung, warum schwule und lesbische Lebensgemeinschaften anders behandelt werden sollten als heterosexuelle. Das Verfassungsgericht hat vor einem Jahr grünes Licht gegeben. Jetzt muss die Politik endlich handeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. ( LSVD ) Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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