Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Ein Jahr ohne Rabattgesetz

(Berlin) - Am 24. Juli vor einem Jahr wurden das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos gestrichen. Dazu erklärte jetzt in Berlin der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Schneider:

„Nachdem die Einzelhandelsunternehmen anfangs die neuen Rabattmöglichkeiten zurückhaltend einsetzten, loben sie mittlerweile munter Rabatte aus und geben Zugaben. Sie greifen jetzt vermehrt zur Werbung mit Rabatten, um im Wettbewerb bei schlechter Konjunktur, geringen Umsätzen und geringer Frequenz von den Verbrauchern stärker bemerkt zu werden. Aber das Bild ist differenziert: Die eine Hälfte der Händler setzt verstärkt auf Rabatte für bestimmte Sortimente oder Kundengruppen und spielt mit Bonuspunkten, Zusatzprozenten und Sonderrabatten, während die andere Hälfte auf feste, klare und verlässliche Preise vertraut.

Die Freigabe der Rabatte hat auch ihre Schattenseiten: Es besteht die Gefahr, dass die mittelständischen Facheinzelhändler im Preiswettbewerb mit umsatzstarken Konkurrenten ins Hintertreffen geraten. Wegen der großflächig beworbenen Aktionen der bundesweit filialisierten Betriebe drohen „preiswerte“ Angebote lokaler Händler aus dem Gesichtsfeld der Kunden zu geraten. Umso wichtiger ist es, dass sich der mittelständische Einzelhandel auf seine Stärken wie Kundennähe, Flexibilität, Qualität und Service besinnt und Kooperationen eingeht. Das kann zum Beispiel eine gemeinsame City-Kundenkarte sein.

Was die Regelung der Sonderverkäufe betrifft, so ist die derzeitige Situation mit ihren Unklarheiten darüber, ob Werbeveranstaltungen rechtlich zulässig sind, für alle Unternehmen unbefriedigend. Der Wettbewerb braucht möglichst klare Regeln, an die sich alle Unternehmen halten. Aber eine schlichte Abschaffung des Sonderverkaufsverbotes ist nicht die Lösung. Dann würde vermutlich massenweise mit Schein-Preissenkungen geworben, nur um den höchsten Rabatt ausloben zu können. Die Veränderung muss in eine Reform des gesamten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eingebettet werden. Dafür setzt sich der HDE auch in der beim Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe ein, die sich mit dem UWG befasst.“

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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