Pressemitteilung | Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) - Bundesstelle

Ein kleiner Fortschritt / BDKJ sieht im neuen kirchlichen Arbeitsrecht mehr Möglichkeiten zur Abwägung von Einzelfällen, aber keinen großen Wurf

(Düsseldorf) - Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sieht die Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts als einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. "Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts haben sich neue Möglichkeiten für wiederverheiratete Geschiedene oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgetan, die sich aber erst noch als tragfähig erweisen müssen", fasst der BDKJ-Bundesvorsitzende Wolfgang Ehrenlechner zusammen.

"Es gibt mehr Möglichkeiten für Einzelfall-Abwägungen, damit aber immer noch keine bundesweit einheitliche Rechtssicherheit. Für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Religionslehrerinnen und -lehrer gibt es weiterhin den Vorbehalt eines grundsätzlichen Kündigungsrechts bei Verstößen gegen die kirchliche Sittenlehre." Gleichwohl sei es gut und begrüßenswert, dass nun verbindlich festgehalten sei, dass eine Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gegen die kirchliche Sittenlehre verstoßen, immer nur das letzte Mittel sein dürfe.

Ehrenlechner bedauert, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft letztlich mit Scheidung und Wiederheirat gleichgestellt werde. "Damit werden nicht Werte wie Treue und Verbindlichkeit, sondern Fragen der erlaubten oder abgelehnten Sexualität zum Kriterium christlichen Lebens gemacht."

Ehrenlechner begrüßt die Einrichtung von zentralen Stellen in den Bistümern, die eine einheitliche Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts garantieren sollen. "Das ist ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit - aber der Weg zur wirklichen Rechtssicherheit ist noch weit." Dazu würde etwa eine bundesweit einheitliche Einführung der kirchlichen Grundordnung und Transparenz bei der Bewertung von Loyalitätspflichten gehören. "Die individuelle Prüfung ist zwar ein Fortschritt, weil damit keine automatische Kündigung mehr erfolgt, aber es können große Unterschiede zwischen den Bistümern bestehen. Es muss gewährleistet werden, dass eine katholische Erzieherin, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, in der Diözese Passau genauso behandelt wird wie im Bistum Essen."

Dennoch würdigt der BDKJ-Vorsitzende die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz und die Bereitschaft der Bischöfe, sich mit drängenden Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst auseinanderzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Theresa von Bischopink, Pressesprecherin Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf Telefon: (0211) 46930, Fax: (0211) 4693120

(sy)

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