Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

"Einführung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit ist ein Meilenstein" / bpa-Präsident Meurer zur Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

(Berlin) - "Mit dem heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird die größte und tiefgreifendste Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Beginn realisiert. Insbesondere die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Meilenstein, der nach intensiven Diskussionen jetzt umgesetzt wird", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer.
Erfreulich seien die neuen angemessenen ambulanten Sachleistungsbeträge sowie die Überleitung von den Pflegestufen in die Pflegegrade, so Meurer.

"Dringend erforderlich ist aber eine bessere personelle Ausstattung - zumindest aber Bestandsschutz - für die Pflegeheime. Denn es drohen Personal- und Budgetkürzungen in erheblichem Umfang. Die Pflegeheime wie die Pflegekräfte brauchen eine verlässliche Regelung, die zumindest eine finanzielle und personelle Verschlechterung auch nach der Umstellungsphase auf das neue Begutachtungssystem ausschließt. Der Gesetzgeber darf nicht nur großzügige Bestandsschutzregelungen gegenüber den Versicherten abgeben, sondern muss mindestens auch die Personalausstattung in den Pflegeheimen garantieren", forderte der Präsident des bpa.

Der bpa hat sich im Vorfeld der Reform nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass die bisher bestehenden Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten bleiben. Dieses hat der Gesetzgeber aufgegriffen.

Auf scharfe Kritik des bpa stoßen dagegen die Sachleistungsbeträge in der stationären Pflege. Hier drohen Leistungsabsenkungen von bis zu 300 Euro bzw. 28 Prozent im Monat. "Der Gesetzgeber darf die Pflegeheime nicht benachteiligen und muss die Bewohner vor der Sozialhilfeabhängigkeit bewahren. Auch die Ideologen erkennen mittlerweile, dass wir für eine sichere Versorgung alle Leistungsangebote brauchen", machte Meurer deutlich.

Nicht akzeptabel sind für den bpa auch die Verschärfungen für ambulant betreute Wohngruppen. Hier droht die Gefahr, dass durch zusätzliche Regulierungen und Prüfungen sowie unzulässige Verrechnungen der sozial- und pflegepolitisch erwünschte Ausbau dieser neuen Versorgungsform ausgebremst wird.

Eine gute Entscheidung aus Sicht des bpa ist es, dass in Pflegeheimen einrichtungseinheitliche Eigenanteile ermittelt werden. Dadurch bleibt auch bei einem höheren Pflegegrad die Zuzahlung für den Pflegebedürftigen gleich. Dieses wird zu einer leistungsgerechten Einstufungspraxis beitragen, die einen wichtigen Beitrag zu einer dem Unterstützungsbedarf folgenden personellen Ausstattung bewirken.

Ausdrücklich wird begrüßt, dass die mangelhafte Überleitungsformel für die Tagespflegeeinrichtungen nachgebessert wurde und damit deren Besonderheiten auch bezüglich der Personalausstattung Rechnung getragen wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Herbert Mauel, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(cl)

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