Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Eingliederungshilfe ist keine Pflege! / bpa fordert beim Bundesteilhabegesetz mehr Mitsprache für die Leistungserbringer

(Berlin) - Zur heutigen Anhörung des Bundesteilehabegesetzes (BTHG) im Deutschen Bundestag erklärt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel:

"Wir begrüßen, dass die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie ihr Wunsch- und Wahlrecht durch das neue Bundesteilhabegesetz gestärkt werden. Wir warnen aber davor, dass die Bundesländer das Gesetzgebungsverfahren nutzen wollen, um sich auf Kosten der Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. So ambitioniert der Verzicht auf die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen sein mag, darf bei der Schnittstellenproblematik Pflege - Eingliederungshilfe - Sozialhilfe nicht der Eindruck entstehen, es ginge vor allem darum, möglichst hohe Leistungen aus der Pflegeversicherung abzweigen zu können.

Der Gesetzesentwurf vermittelt noch immer den Eindruck, dass die Leistungserbringer nur eine sehr geringe Rolle spielen. Das sehr leistungsfähige System der Einrichtungen wird nicht als Teil des kommenden Entwicklungsprozesses begriffen. Hieraus kann eine erhebliche Verunsicherung entstehen nicht nur für Träger, sondern insbesondere für betroffene Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Insofern muss der Gefahr struktureller Unterversorgung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei der weiteren Diskussion müssen daher neben den einzelnen leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung zwingend auch immer die Einrichtungen in den Blick genommen und in den Prozess eingebunden werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Olaf Bentlage, Leiter, Kommunikation Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(dw)

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