Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Einheitliche Endkundenpreise der DTAG bleiben bundesweit gewährleistet

(Köln) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 16. Januar 2002 eine wichtige Entscheidung für die Entwicklung und den Fortbestand des Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationsmarkt getroffen. Der Antrag der Deutsche Telekom AG (DTAG), auf einem von ihr selbst definierten "Regionalmarkt für Geschäftskunden in Berlin" nicht weiter als marktbeherrschend behandelt zu werden, wurde abgelehnt.

Damit unterliegen die Entgelte auch für diesen "Regionalmarkt" weiterhin der Regulierung durch die RegTP. Die bundesweite Einheitlichkeit der Endkundenpreise der DTAG bleibt damit gewährleistet.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V (VATM), begrüßt die Entscheidung. "Eine Definition von Regionalmärkten hätte zu einer Zersplitterung des Marktes und zu höheren Preisen für den ländlichen Raum geführt. Zudem hätte es die DTAG noch leichter gehabt, mit nicht Kosten deckenden Preisen die Wettbewerber aus den Ballungszentren zu vertreiben. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist unter diesem Gesichtspunkt die einzig richtige, um Wettbewerb zu schaffen und zu erhalten."

In der Begründung der Behörde heißt es, dass sich ein räumlich auf die Region Berlin beschränkter Markt nicht abgrenzen lasse, da sich derzeit in Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet keine signifikant unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen feststellen ließen. Auch in Berlin hätten die Wettbewerbsunternehmen bislang keine hohen Marktanteile gewinnen können.

Zudem ist die Regulierungsbehörde der Auffassung, dass ein rechtlich eindeutig abgrenzbarer Markt für Geschäftskundenangebote nicht bestehe. Dass Geschäftskunden aufgrund ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse (andere Volumina, andere Tarifzeiten) möglicher Weise in den Genuss günstigerer Tarife kommen könnten, sei keine Begründung für einen eigenständigen Markt.

Die Regulierungsbehörde folgt mit ihrer Entscheidung der Auffassung zahlreicher Wissenschaftler. Neben dem "Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen" (WAR), der die Regulierungsbehörde berät, sprachen sich auch das "Wissenschaftliche Institut für Kommunikationsdienste" (WIK) und die Monopolkommission gegen eine auch nur partielle Entlassung der DTAG aus der Entgeltregulierung aus. (siehe hierzu auch VATM-PM 31/2001 vom 21.11. 2001).

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Jürgen Grützner, Marion Krause Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726 VATM-Pressebüro Gundel Kaiser Zugspitzweg 4 85375 Neufahrn Telefon: 0 81 65/93 97 70 Telefax: 0 81 65/93 97 72

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