Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Einheitlicher Standard für Unternehmensplanungen überarbeitet / Ohne eine fundierte Unternehmensplanung fehlen wichtige Instrumente zur Gestaltung und Sicherung der Unternehmenszukunft / BDU-Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) bieten fachliches Rüstzeug für Unternehmer, Banken und Berater

(Bonn) - Unternehmen sind erfolgreicher, wenn sie ihre unternehmerische Zukunft nachvollziehbar und fundiert planen. Die Mindestanforderungen und notwendigen Bestandteile einer Unternehmensplanung hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. jetzt in einem überarbeiteten 28-seitigen Leitfaden „Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP), Version 2.0" neu aufgelegt. Gesetzliche Erfordernisse, die sich beispielsweise aus dem Handelsgesetzbuch, dem Aktienrecht, dem GmbH-Recht oder der Insolvenzordnung ergeben, wurden dabei ebenso berücksichtigt wie die maßgeblichen Planungsinhalte, die der BDU für die Analysephase, die Strategiefestlegung und die strategische und operative Planung empfiehlt.

Die vom BDU entwickelten Planungsstandards leisten einen Beitrag, um die Aussagefähigkeit und Qualität von unternehmerischen Entscheidungen zu verbessern. Rund 13.000 Berater, Banker und Unternehmensplaner haben den GoP-Leitfaden bereits innerhalb eines Jahres aus dem Internet heruntergeladen.

Für die jetzt veröffentlichte Version 2.0 der GoP wurden Vorschläge zur Ergänzung und Weiterentwicklung des Leitfadens aus der Praxis der Berater, der Banken und der Wissenschaft bewertet und eingearbeitet. Zusammenfassende Kernthesen am Ende der Kapitel erleichtern den schnellen Überblick. Auch die Bedeutung der Planung für das Rating - und damit für die Beurteilung eines Unternehmens aus Gläubigersicht - wurde stärker gewichtet.

Ralf Presber, Vorsitzender des BDU-GoP-Arbeitskreises, rät Unternehmen, sich intensiv mit den eigenen Zielen, den Marktverhältnissen, dem Wettbewerbsumfeld und den Kundenbedürfnissen zu beschäftigen. „Nur so betreibt man eine nachhaltige Zukunftssicherung. Wichtig ist aber, dass die Unternehmensplanung keine Traumgespinste und unerreichbaren Wunschziele enthält, sondern realistische Annahmen berücksichtigt.“ Weiterhin nutzten viele Banken beziehungsweise Gläubiger bereits die Grundsätze des BDU, um die vorgelegten Planungen ihrer Kreditkunden zu bewerten. Durch eine nachvollziehbare Planung verbessere sich die Kreditfähigkeit eines Unternehmens merklich. Mit der besseren Bonität steige auch die Wettbewerbsfähigkeit, so Presber.

Aus BDU-Sicht eignet sich der GoP-Leitfaden darüber hinaus auch, um Unternehmenskrisen zu bewältigen. Eine ordnungsgemäße Planung trage unter anderem maßgeblich dazu bei, Koordinationsmängel in den Firmenprozessen zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Da in Sanierungskonzepten auch die Ergebnis-, Finanz- und Vermögenssituation dargestellt werden müssen, biete die Unternehmensplanung wichtige Daten, wie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen finanziert werden könnten.

Der BDU-Leitfaden „Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) Version 2.0" kann kostenlos beim BDU im Internet heruntergeladen werden unter: http://www.bdu.de/gop.html.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Klaus Reiners, Pressesprecher Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: (0228) 9161-0, Telefax: (0228) 9161-26

(el)

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