Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Einsatz von Teletaktgeräten: Jäger wollen Verbot ignorieren

(Berlin) - Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert aufs Schärfste die Forderung von Jagdverbänden, den Einsatz von Elektroreizgeräten zur Ausbildung von Jagdhunden weiterhin zuzulassen. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung fordern der Jagdhundeverband (JHV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) Ausnahmeregelungen von der Jagdhundeausbildung für die mittlerweile durch Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verbotenen Elektroschocker.

„Jäger akzeptieren offenbar nichts, weder Tierschutz noch Gerichtsurteile. Der Einsatz von Teletaktgeräten ist verboten, da darf es keine Ausnahmen geben. Eine artgerechte Erziehung von Hunden muss auf verhaltensbiologischen Erkenntnissen beruhen und nicht auf Schmerzen“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Eine Aufhebung dieses Verbots durch den fachlich zuständigen Bundesminister Horst Seehofer dürfe es daher nicht geben, fordert Apel.

Bereits am 23.02.06 hat das BVerwG die Verwendung von Teletaktgeräten zur Hundeausbildung (AZ 3 C 14.05) als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bezeichnet und untersagt. Das BVerwG kommt dabei zu dem Ergebnis, “…dass es nicht auf den konkreten Gebrauch der Geräte ankommt, sondern allein darum, dass diese Geräte geeignet sind, den Tieren erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.“ Die Elektroreizgeräte, die die Jäger zur „Erziehung“ ihrer Hunde bisher eingesetzt haben, sind damit verboten.

Die nun verbotenen Teletaktgeräte bestehen aus einem mit Empfänger und Elektroden versehenen Hundehalsband und einem tragbaren Funkwellensender. Über diesen können Stromstöße von unterschiedlicher Intensität und Dauer ausgelöst werden. Da die von den so präparierten Halsbändern ausgehenden Strafreize nicht zu den hundetypischen Reizauslösern gehören, ist mit einer starken Verunsicherung des Tieres zu rechnen. Dies kann im schlimmsten Fall zu Verhaltensstörungen bei den Tieren führen. Der Hund kann den Strafreiz eines Elektroreizgerätes in der Regel nicht mit seinem „Fehlverhalten“ in Verbindung bringen.

Auch mehrere wissenschaftliche Gutachter lehnen die Verwendung elektronischer Ausbildungsgeräte grundsätzlich ab. Bisher gibt es keine Ausnahmen des Verbots auf Bundes- oder Landesebene. Die Verwendung von Teletaktgeräten ist demnach grundsätzlich verboten und muss es nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes zum Schutz der Tiere in der Privathaltung und allen anderen Tierhaltungen auch bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640

(sk)

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