Pressemitteilung |

Einsatzversorgungsgesetz im Bundestag beschlossen / Gertz: Bessere Versorgung für Soldaten

(Bonn) - Als einen besonderen verbandspolitischen Erfolg wertet der Deutsche BundeswehrVerband die Verabschiedung des Einsatzversorgungsgesetzes (EinsatzVG) durch den Bundestag.

Er habe den Beschluss des Parlaments vom 30. September mit großer Freude aufgenommen, erklärte der DBwV-Bundesvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz. "Der Bundestagsbeschluss ist für alle Bundeswehrangehörigen eine gute Nachricht. Mit dem Einsatzversorgungsgesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, werden endlich die Versorgungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz Leib und Leben riskieren, bzw. für ihre Angehörigen erheblich verbessert."

Nicht zuletzt der Anschlag auf das Bundeswehrlager in Kunduz vom 30. September zeige, wie zwingend notwendig eine angemessene Regelung für im Einsatz versehrte Soldaten, bzw. für Hinterbliebene sei. So wird auch die einmalige Entschädigung für Hinterbliebene von 38 500 auf 60 000 Euro aufgestockt. Langwierige Überprüfungsverfahren entfallen in Zukunft. Die Regelungen werden auch für die Opfer des Hubschrauberabsturzes vom 21. Dezember 2002 in Kabul wirksam.

Gertz: "Für das große Engagement bei der Erarbeitung des Einsatzversorgungsgesetzes danken wir insbesondere Verteidigungsminister Dr. Peter Struck sowie den zuständigen Politikern aller Bundestagsfraktionen. Mit ihrer Unterstützung konnte das wichtige Projekt jetzt verabschiedet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV) Südstr. 123, 53175 Bonn Telefon: 0228/3823-0, Telefax: 0228/3823-220

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