Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Einschränkung der Modernisierungsumlage setzt erfolgreiche Energiewende aufs Spiel

(Berlin) - "Wenn die Umlage der Kosten energetischer Sanierungen von Wohnungen zeitlich eingeschränkt wird, wie es der Bundesjustizminister angekündigt hat, wird das Investitionen in die energetische Modernisierung abwürgen und zudem Arbeitsplätze gefährden." Das erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zu den Äußerungen von Justizminister Heiko Maas, dass Modernisierungskosten künftig nur noch bis zu zehn Prozent - und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden dürfen. "Damit wird die Energiewende im Gebäudebereich aufs Spiel gesetzt", warnte der GdW-Chef.

"Man muss sich angesichts dieser Pläne die grundsätzliche Frage stellen, ob mit dem Vermietungsgeschäft in Zukunft überhaupt noch Geld verdient werden darf - Herr Maas sagt mit seinen jüngsten Ankündigungen 'nein' dazu", so Gedaschko. Investoren im Wohnungsbaubereich - und damit künftig auch den Wohnungssuchenden - werde so die Zukunft verbaut. Die Aussagen des Justizministers stünden zudem im Widerspruch zu den Ankündigungen von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, die sich zuletzt kritischer zur zeitlichen Begrenzung der Umlage bis zur Amortisierung der Modernisierungskosten geäußert - und Schwierigkeiten beim Festlegen und der Handhabbarkeit der Befristung eingeräumt hatte.

"Eine zeitliche Einschränkung der Modernisierungsumlage würde gerade die dringend benötigten geringinvestiven Maßnahmen, aber auch umfassende Investitionen in die energetische Sanierung und zur Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft ausbremsen", so Gedaschko. Mit dieser massiven Kritik ist die Wohnungswirtschaft nicht alleine: Gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich der GdW bereits Anfang Jahres die Bundesregierung gewarnt: Eine rechtssichere, praktikable und für die Mietvertragsparteien verständliche Umsetzung der beabsichtigte Befristung der Modernisierungsumlage ist kaum möglich. Denn es stellt sich die Frage, ab wann und unter welchen Voraussetzungen eine "Amortisation" gegeben ist. Eine Befristung ist aber praktisch nicht kontrollierbar und damit streitanfällig - und sie ist auch wirtschaftlich für die Investoren problematisch.

Den energetischen Umbau voranzubringen und die aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen im Gebäudebereich zu bewältigen, ist ein wesentliches Ziel der Bundesregierung. Damit würden auch positive volkswirtschaftliche Effekte einhergehen: Wichtige, zukunftsfähige Branchen in Handwerk und Industrie würden gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden im Mietwohnsektor dringend neue Lösungen für eine sinnvolle Verteilung der Kosten der energetischen Gebäudesanierung auf Mieter, Eigentümer und den Staat benötigt. Diese neuen Lösungen müssen so ausgestaltet werden, dass energetische Sanierungen für Mieter sozial verträglich und für Eigentümer wirtschaftlich darstellbar sind.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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