Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Einvernehmen mit der Wirtschaft unverzichtbar

(Berlin) - Eine zielgerichtete Verbraucherschutzpolitik muss alle Seiten einbeziehen – die Verbraucher ebenso wie die Unternehmen. Das betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) angesichts der heutigen (17. Februar) Beratung zum Thema Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag. In vielen Bereichen fehle die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Politik. Umso wichtiger sei es, einvernehmliche Lösungen gemeinsam zu erarbeiten, um diese in eine zielgerichtete Verbraucherpolitik umzusetzen. So sei für könne eine ausgewogenes Verbraucherinformation im Bereich der Lebens- und Futtermittelsgesetz, diewie es derzeit im Vermittlungsausschuss zumim Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB) beraten wird, auch nur im Einvernehmen mit allen beteiligten Wirtschaftskreisen verabschiedet werden. Ein solches Informationsgesetz müsse unerlässlich, dass dabei unbedingt die Vertraulichkeit von sensiblen Unternehmensinformationen durch diein Behörden gewährleistet wird.n. Unverzichtbar ist nach Einschätzung des DBV auch eine eindeutige Haftungsregelung für Fehlinformationen durch Behörden.

Deutliche Kritik übte der DBV an der Absicht, einen Informationsanspruch gesetzlich zu verankern, der über den Anspruch gegenüber zuständigen Behörden hinausgeht. Eine gezielte Verbraucheraufklärung durch Information und Transparenz über LebensmittelProdukte und ihre Herstellungswege sind für den DBV eine elementare Pflicht, um dem Verlangen nach Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nachzukommen.. Diese seien sei durch nichts zu ersetzen, da sie für Klarheit und Vertrauen beim Verbraucher sorgten. Deshalb habet die Landwirtschaft für alle Produktbereiche Systeme und Programme entwickelt, um die Qualität ihrer Erzeugnisse zu sichern und den Verbrauchern eine Herkunftsgarantie zu bieten. Zudem setzet sich der DBV zur weiteren Steigerung des Verbraucherschutzes für eine Förderung der Forschung im Bereich Lebensmittel, Qualität und Sicherheit, eine nachvollziehbare Etikettierung sowie die Förderung von Qualitätssicherungssystemen ein. Dem Verbraucher werde es aber nicht dienen, wenn den Behörden, wie mit dem LFGB beabsichtigt, das Recht eingeräumt wird, Produktinformationen an die Öffentlichkeit zu geben, die weder aufbereitet noch verifiziert sind. Für den Verbraucher sei nicht die Masse an Information entscheidend, sondern vielmehr deren Qualität, gab der DBV zu bedenken.

Wesentlich verbraucherfreundlicher und effektiver sind nach Einschätzung des DBV eine gezielte Verbraucherinformationen. Die Landwirtschaft habe für alle Produktbereiche Systeme und Programme entwickelt, um die Qualität ihrer Erzeugnisse zu sichern und den Verbrauchern eine Herkunftsgarantie zu bieten. Zudem setzt sich der DBV zur weiteren Steigerung des Verbraucherschutzes für eine Förderung der Forschung im Bereich Lebensmittel, Qualität und Sicherheit, eine nachvollziehbare Etikettierung sowie die Förderung von Qualitätssicherungssystemen ein.

Wichtiger, als dass sich die Politik über weitere Regelungen zur Verbraucherinformation im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit streitet, wäre es, endlich für eine entsprechende Abstimmung in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu sorgen,Abstimmungsbedarf fehlt nach wie vor im Bereich der Lebensmittelkontrollen, forderte kritisierte der DBV. . Denn bereits jetzt sei durch das entsprechende Fachrecht gewährleistet, dass die Öffentlichkeit über Gesundheitsgefahren und –risiken informiert werden müsse. Hier sei vor allem dEineie Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gefragt sei vor allem im Bereich der Lebensmittelkontrollen gefragt. Erheblichen Handlungsbedarf sieht der DBV auch in der Organisation und Überwachung der Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit, wo es Bund und Ländern gelingen müsse, einheitliche und funktionierende Vorgehensweisen zu gewährleisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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