Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

"Einweggipfel" ohne Ergebnis: Leidtragende sind die Verbraucher

(Berlin) - Der Bundesumweltminister hat den Vorschlag der Lenkungsgruppe aus Handel und Industrie abgelehnt, die Vollstreckung der Pfandpflicht auszusetzen, bis für ein einheitliches Rücknahmesystem die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Damit werden jetzt auch die Konsequenzen für den Verbraucher unmittelbar spürbar, da Teile des Handels gezwungen sind, Getränke in Einwegverpackungen auszulisten. Gleichwohl erklärte der Sprecher der Lenkungsgruppe, Dr. Peter Traumann: "Wir werden alles daran setzen, dass die Teilnehmer der Lenkungsgruppe ihre Arbeit wieder aufnehmen und intensiv nach Lösungen suchen."

Handel und Industrie haben seit Inkrafttreten der Pfandpflicht erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, ihrer Zusage entsprechend ein bundeseinheitliches Rücknahmesystem aufzubauen. Die Konzeptentwicklung ist weit fortgeschritten. Jedoch haben Auflagen des Kartellamts zu Verzögerungen in der Umsetzung geführt, die sich dem Einfluss der Wirtschaft weitgehend entziehen. Darüber hinaus macht die noch ausstehende Novelle der Verpackungsverordnung Investitionen zu einem unkalkulierbaren finanziellen Abenteuer.

Da der Bundesumweltminister auf einem Systemstart zum 1. Oktober 2003 beharrt, ist für viele Unternehmen die Auslistung von Einwegverpackungen der einzige Weg, die Verpackungsverordnung zu erfüllen. Der sich abzeichnende Zwangsausstieg von Teilen der Wirtschaft aus dem Einweggeschäft wird für Teile der Getränke- und Verpackungsindustrie ruinöse Folgen haben. Es ist davon auszugehen, dass es zu erheblichen Einschränkungen der Angebotsvielfalt kommt. Zudem ist zweifelhaft, ob die Versorgung der Bevölkerung in allen Getränkebereichen gewährleistet ist.

Andere Marktteilnehmer hingegen werden Zuflucht in individuellen Rücknahmelösungen suchen, die von der geltenden Verpackungsverordnung zugelassen sind. Nach einer solchen Zersplitterung des Marktes wird es ein einheitliches System auf längere Sicht nicht geben.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Industrie, den Vollzug der Pfandpflicht auszusetzen, bis die kritisierte Phase der Rechtsunsicherheit überwunden ist. Dieser Zeitraum ist zu nutzen, um ökologisch und wirtschaftlich vernünftigere Alternativen, wie ein moderater Einwegzuschlag, auszuloten und kurzfristig umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/308290, Telefax: 0228/3082999

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