Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Einwegpfand: Getränke knapp, Verbraucher sauer, Arbeitsplätze in Gefahr / Lösung kommt zum 1. Oktober 2003

(Berlin) - Nach ersten Erfahrungen des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) erheben die meisten deutschen Einzelhändler seit dem 1. Januar 2003 den vorgeschriebenen Pfandzuschlag von 25 Cent beziehungsweise 50 Cent auf Einweggetränkeverpackungen. Insbesondere die großen Handelsketten haben nach Information des HDE zwischen Weihnachten und Neujahr in einer mit der Einführung des Euro-Bargelds vergleichbaren Anstrengung ihre Kassensysteme und Leergutannahmestellen auf die Pfandabrechnung für Einwegverpackungen umgestellt. Jedoch wird das Pfand vorerst nur dort zurückgezahlt, wo die Ware gekauft wurde. Zum Nachweis geben einige Handelsunternehmen eigene Pfandmarken aus, während bei anderen Verkaufsstellen der Kassenbon vorzuweisen ist. Ein weiterhin pfandfreier Abverkauf von Einweggetränken findet nur noch vereinzelt und vorwiegend bei kleineren Geschäften statt.

Noch läuft der Absatz bepfandeter Einweggetränkeverpackungen schleppend an. Viele Kunden haben sich offenbar bis Silvester mit großen Mengen pfandfreier Getränke eingedeckt. Aus den Geschäften liegen jedoch auch erste Berichte über teilweise heftige Kundenbeschwerden wegen der Pfandpflicht vor. Insbesondere sind viele Verbraucher überrascht, dass neben Bierdosen auch Erfrischungsgetränke und Mineralwasser in Einwegverpackungen von dem Pfandzuschlag betroffen sind und dass bei vielen Verkaufsstellen das Getränkeangebot stark verknappt ist. Einige Kunden nehmen das Pfand auf Einweg offenbar als massive Preiserhöhung wahr, während andere den Unterschied zwischen pfandpflichtigen und weiterhin pfandfreien Produkten – wie zum Beispiel Spirituosen-Cola-Mischgetränken – nicht verstehen.

Nach Einschätzung des HDE wird die kritische Phase der Pfandeinführung erst in einigen Tagen erreicht, wenn die gehorteten Bestände verbraucht sind und wenn sich zeigt, wie hoch die Rücklaufquote der seit 1. Januar neu in Verkehr gebrachten Einwegverpackungen ist. Der HDE wird seine Mitglieder unterstützen, die Verbraucher über die bereits in den meisten Verkaufsstellen eingeleiteten Maßnahmen hinaus über die Pfandpflicht aufzuklären.

Der HDE bedauert, dass die Unternehmen zum Schaden der Verbraucher übergangsweise zu teuren und unbequemen Notlösungen bei der Umsetzung der Pfandpflicht gezwungen sind, obwohl die maßgeblichen Wirtschaftskreise der Bundesregierung zugesagt haben, zum 1. Oktober 2003 ein bundeinheitliches Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einzurichten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Verbraucher nicht mehr nachweisen, wo sie die jeweilige Getränkeverpackung gekauft haben, sondern können das Pfand bei sämtlichen Geschäften in Deutschland einlösen. Dafür sind eine betrugssichere, maschinenlesbare Kennzeichnung aller Verpackungen sowie die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle erforderlich, die Pfandüberschüsse und Unterdeckungen zwischen den Verkaufsstellen ausgleicht.

Am 30. Dezember 2002 wurden der Bundesregierung der verbindliche Zeitplan und die Meilensteine für den Aufbau eines solchen Systems vorgelegt. Niemand hätte nach Einschätzung des HDE Nachteile davon gehabt, nach Jahren des politischen und juristischen Tauziehens den Vollzug der Pfandpflicht für neun Monate auszusetzen, um einen raschen und ungestörten Systemaufbau zu ermöglichen. Auf diese Weise wären auch die massiven Arbeitsplatzgefährdungen im Bereich der Getränke- und Verpackungshersteller weitgehend zu vermeiden gewesen, die wegen der gegenwärtig durch die Pfandpflicht verursachten Verwerfungen im Getränkemarkt auftreten. Der HDE appelliert vor diesem Hintergrund an die beteiligten Politiker und Behörden auf Bundes- und Länderebene, mit der Wirtschaft rasch zu einem neuen Grundkonsens über die Verpackungsverordnung zu kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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