Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Einzug der Praxisgebühr von säumigen Zahlern / KBV drängt auf rasche Änderung des Verfahrens

(Berlin) - „Das derzeitige Verfahren zum Einzug der Praxisgebühr von nicht zahlenden Patienten ist absurd. Das hat das Düsseldorfer Urteil vom 22. März gezeigt. Wir werden alles tun, damit rasch eine vernünftige Lösung gefunden wird. Derzeit werden unnütz Gelder verschleudert, die in der Patientenversorgung dringend gebraucht werden. Das ist in niemandes Sinne.“ Dies hat heute in Berlin Ulrich Weigeldt vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt.

„Wir stehen in ständigem Austausch mit den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Außerdem koordinieren wir derzeit die Positionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Auch das BMGS hat uns in der Vergangenheit bereits Unterstützung signalisiert“, sagte Weigeldt. Die KBV strebe Verhandlungen im April an.

Schon seit längerem mahne die KBV Änderungen an. Sie habe aus diesem Grund auch den Bundesmantelvertrag Ende 2004 auslaufen lassen. Ein neuer Bundesmantelvertrag solle vorsehen, dass die Kosten nicht zulasten der KVen gehen, so Weigeldt.

„Wir lehnen ab, dass die Nichtzahlung der Gebühr unverfolgt bleibt. Das wäre weder im Sinne des Gesetzgebers noch wäre es all den vielen Menschen zu vermitteln, die ihre zehn Euro anstandslos zahlen. Für Gerechtigkeitslücken sind wir nicht zu haben“, betonte Weigeldt. Außerdem untergrabe ein solches Vorgehen die bislang sehr gute Zahlungsmoral der Patienten.

Am 22. März hatte das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden, dass die KVen die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro von Patienten eintreiben dürften, nicht aber Mahn-, Porto- und Gerichtskosten. Somit müsste eine KV rund 150 Euro ausgeben, um zehn Euro für die Krankenkassen von säumigen Zahlern zu erstreiten. Bislang haben etwa 337.000 Patienten die Gebühr noch nicht entrichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: 030/4005-0, Telefax: 030/4005-1093

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