Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Elektronische Europäische Dienstleistungskarte: im Ansatz gut, aber schwach in der Umsetzung

(Berlin) - Mit einem Verordnungs- und einem Richtlinienentwurf hat die Europäische Kommission eine "Elektronische Europäische Dienstleistungskarte" vorgeschlagen, die EU-Dienstleistern eine vorübergehende Leistungserbringung und Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten erleichtern könnte. Die Karte soll verbindlich feststellen, dass der Dienstleister im entsprechenden Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen ist und dort Dienstleistungen erbringen darf. Einheitliche Online-Meldeformulare, eine neue unterstützende Behörde im Heimatmitgliedstaat und eine bessere europaweite Zusammenarbeit der Verwaltungen sollen Formalitäten vereinfachen.

Dienstleistungskarte adressiert aktuelle Probleme
Bürokratie rund um die Dienstleistungserbringung im europäischen Ausland und insbesondere um Mitarbeiterentsendungen hindern deutsche Unternehmen an grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Betriebe beklagen sich über unterschiedliche Meldeportale der Mitgliedstaaten, fehlende deutsche Sprachfassungen und lange Reaktionszeiten ausländischer Behörden. Daher stößt die Initiative der Kommission, mittels eines EU-Meldeportals sämtliche in anderen Mitgliedstaaten benötigten Informationen auf Deutsch und mit Unterstützung einer deutschen Behörde in eine Datenbank einzuspeisen und dies in einer "Dienstleistungskarte" zu bescheinigen, auf Zustimmung bei Unternehmen und IHKs.

Aber: Schwierigkeiten vorprogrammiert
Die Dienstleistungskarte soll vieles vereinfachen; sie zu beantragen, erweist sich aber als komplex: Der Dienstleister, eine Behörde im Heimatmitgliedstaat und eine Behörde im Aufnahmestaat müssen das Verfahren gemeinsam durchlaufen. Das sorgt für Kritik bei den Betroffenen. Zu knappe Zeitvorgaben für ein langwieriges Verfahren, sagen die Behörden; kein Mehrwert, wenn ein kompliziertes Verfahren durch ein anderes kompliziertes Verfahren abgelöst wird, klagen die Dienstleister. Unklar ist bislang die Rolle der durch die Dienstleistungsrichtlinie eingeführten Einheitlichen Ansprechpartner. Die Vorschläge setzen diese nicht als zuständige Behörden ein, obwohl die Karte eine Chance böte, ihre Expertise zu nutzen und ihre Leistungen weiterzuentwickeln. Auch die Bezeichnung "Karte" verwirrt: Statt einer Plastikkarte erhält der Dienstleister eine elektronische Meldung, wenn sein Antrag genehmigt ist. Die zuständige Behörde speichert die Daten in einer zentralen Datenbank.

Daher: Verfahren vereinfachen und besser erklären!
Was als gute und wichtige Initiative an den Start ging, ist derzeit so komplex ausgestaltet, dass der Nutzen für Dienstleister noch nicht offensichtlich ist. Wenn künftig zwar nicht mehr Dienstleister, dafür aber Behörden mit dem Verfahren überfordert sind, wäre im Verhältnis zur aktuellen Situation nichts gewonnen. Unternehmen werden die freiwillige Karte nur beantragen, wenn sie tatsächlich zu einfacheren Verfahren führt. Die Kommission versäumt bislang aber, zu erklären, wo das Potenzial der Karte steckt: nämlich in der schnelleren Abwicklung von verschiedenen Verfahren in anderen Mitgliedstaaten durch den Zugriff auf einmal zentral hinterlegte Unternehmensdaten. Wenn grenzüberschreitende Verwaltungsverfahren künftig vollelektronisch in allen Sprachen der Mitgliedstaaten und unter Vermeidung von Doppelerfassungen zügig abgewickelt werden könnten, wäre die Dienstleistungskarte ein Gewinn.

Die DIHK-Stellungnahme zur Europäischen Elektronischen Dienstleistungskarte finden Sie unter der Adresse www.dihk.de/eu-stellungnahmen.

Quelle und Kontaktadresse:
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(cl)

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