Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Elektronischer Rechtsverkehr - Defizite auf Seiten der Justiz

(Hannover/Berlin) - Anlässlich des 70. Deutschen Juristentages in Hannover veröffentlicht der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Umfrage, die er bei den Landesjustizverwaltungen durchgeführt hat. Dabei wird deutlich, dass es insbesondere bei der Frage nach dem Breitbandausbau noch Defizite auf Seiten der Justiz gibt. Aber auch weitere Antworten lassen daran zweifeln, ob die Justiz rechtzeitig die Voraussetzungen für einen flächendeckend einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr schaffen kann.

Die Anwaltschaft wird durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zur elektronischen Einreichung bestimmter Schriftsätze verpflichtet. Aber auch der Staat muss für seine Justiz muss die Voraussetzungen schaffen. Danach kann jedes Land schon ab dem 1. Januar 2020 oder 2021 die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung in Kraft setzen. Spätestens ab dem 1. Januar 2022 gilt die Verpflichtung bundesweit.

Der Deutsche Anwaltverein hat aus diesem Grund eine Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen durchgeführt. Gefragt wurde, ob die Länder den fakultativen elektronischen Rechtsverkehr schon ab 01. Januar 2018 oder erst später eröffnen wollen, ob die Länder schon die elektronische Gerichtsakte eingeführt haben, oder ob es Pilotprojekte hierfür gibt. Auch wurde gefragt, ob die bei den Gerichten verwendete Fachsoftware bereits mit den für den ERV erforderlichen Strukturdaten umgehen kann. Auch wurde nach der flächendeckenden Breitbandversorgung und nach den Schritten gefragt, um dieses sicherzustellen.

Auf die Umfrage haben alle Bundesländer bis auf Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen geantwortet. Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben jedoch immerhin auf eine kurz zuvor für die
DAV-Landesverbände erfolgte Umfrage geantwortet.

"Die Umfrage hat ergeben, dass die Justizverwaltungen der Bundesländer noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um rechtzeitig für den elektronischen Rechtsverkehr fit zu werden. Die Anwaltschaft wird das Ihre dazu beitragen", so Prof. Dr. Wolfgang Ewer,
DAV-Präsident.

Insbesondere bei der Frage nach dem Breitbandausbau verweisen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf andere Landesministerien, die hierfür zuständig seien. Konkrete Ausbauprojekte konnten immerhin noch Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein benennen. Dies alles genügt jedoch nicht. Insbesondere ist die bloße Verweisung auf andere Zuständigkeiten nicht sachgerecht. Schließlich liegt es an den Justizministerien, die Anforderungen an den Breitbandausbau, wie sie sich durch den elektronischen Rechtsverkehr stellen, zu benennen. Erhebungen über das Postaufkommen in Papierform, um den zukünftigen Breitbandausbau abschätzen zu können, machen nur Bayern, Hamburg, Sachsen und Thüringen. Gemein allen Ländern ist allerdings die Hoffnung, dass dies schon gut gehen werde. Nur Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt betrachten ihre Justiznetze - wohl realistisch - als noch nicht hinreichen für das kommende Datenaufkommen.

Hoffnung gibt es bei der Struktur datenfähiger Software. Letztlich zeigt die Umfrage, dass die Minderheit der Länder den elektronischen Rechtsverkehr schon zum 01. Januar 2018 einführen (können) wollen.

Der Deutsche Anwaltverein betont noch einmal, dass es notwendig ist, flächendeckend einheitliche Systeme und kompatible Software anzubieten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sa)

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