Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Embryonenschutz: Vom Erzeugen zum Erzeugnis?

(Berlin) - „Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz auf Menschenwürde abzusprechen, heißt menschliches Leben in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter zu stellen. Menschen dürfen selbst im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht für andere verfügbar gemacht werden. Es darf deshalb niemals dazu kommen, dass menschliches Leben als Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer ausgenutzt wird“, mahnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe angesichts der durch die jüngste Rede von Bundesjustizministerin Zypries ausgelösten Debatte über die Menschenwürde von künstlich erzeugten Embryonen.

Weiter erklärte Hoppe: „Wenn auch der Mensch bei uns in seiner Entwicklung von der befruchteten Eizelle an einen unterschiedlichen Lebensschutz genießt, so hat doch das Embryonenschutzgesetz endlich Rechtssicherheit in der Frage der Menschenwürde beginnenden Lebens gebracht. Menschliches Leben jetzt einer so genannten Rechtsgüterabwägung und damit auch Beliebigkeit zu unterstellen, könnte jedoch zu einem unkontrollierten Selektionsautomatismus führen. Dann wäre es auch nicht mehr weit, bis eine Positivliste zur Auswahl genetisch erwünschter Eigenschaften grundsätzlich über die Lebensperspektive eines Embryos entscheidet. Wir sollten ernsthaft prüfen, ob wir eine solche Gesellschaft wollen.“

Eine ethisch vertretbare Alternative zur verbrauchenden Embryonenforschung sei die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut. Diese gelte es nachhaltig zu fördern, sagte Hoppe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388

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