Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

EnWG nachbessern / Bundesrat soll jetziger Fassung nicht zustimmen

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als nicht ausreichend. Die Regelungen für die neu einzurichtende Regulierungsinstanz seien nur Stückwerk. Eine effiziente Kontrolle, die zu mehr Wettbewerb und damit zu sinkenden Preisen führen könnte, sei mit diesem EnWG nicht möglich. „Was wir befürchtet haben, ist eingetreten: Die Bundesregierung macht den Regulierer zum Papiertiger. Die letzte Hoffnung sind jetzt die Länder. Sie können im Bundesrat dieses wertlose EnWG stoppen und Veränderungen herbeiführen, die dem Regulierer eine echte Chance geben“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Im Fokus der Kritik des VEA sind vor allem die Regelungen zu den Netznutzungsentgelten. So ist im EnWG-Entwurf lediglich eine nachträgliche Kontrolle vorgesehen, ohne ein Anreizregulierungssystem, das Netzgesellschaften mit niedrigen Preisen besonders belohnt. „Das hat schon bisher beim Bundeskartellamt nicht funktioniert. Dafür brauchen wir den Regulierer nicht. Nur mit einem funktionierenden Vergleichsmarktkonzept unter Einbeziehung europäischer Verhältnisse als Korrektiv für die Kostenorientierung kann er seiner Rolle gerecht werden“, so Panitz. Der jetzt vorgesehene Maßstab für das Einsetzen der Kontrolle sei viel zu hoch angesetzt. Erst ab einer Abweichung von 50 Prozent vom Durchschnittspreis soll die Missbrauchskontrolle des Regulierers eingreifen. „Diese eklatanten Mängel des EnWG überschatten seine positiven Elemente. Hier hilft nur eine gründliche Nachbesserung“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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