Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Energie-Wettbewerb noch immer blockiert / VEA fordert Regulierungsinstanz

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) fordert die konsequente Öffnung des Strom- und Gasmarkts. Im Rahmen einer Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags am 24. September 2001 kritisierte der Verband, dass die beiden Märkte nur de jure schon seit längerem liberalisiert seien. Es fehlt aber an Voraussetzungen zur praktischen Umsetzung. Als Hemmnisse kritisiert der VEA die mangelhaften und komplizierten Regelungen zur Netznutzung bei Strom und Gas.

Die von der Bundesregierung beschlossenen gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Gassektor sind nach Ansicht von Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA, zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reichen diese Maßnahmen bei weitem nicht aus. Vor allem die Regelungen zur Netznutzung bei Strom und Gas bildeten nach wie vor ein großes Wettbewerbshindernis. Sie seien mangelhaft und viel zu kompliziert. Die Folge davon ist ein unübersichtlicher und uneinheitlicher Markt. Bei Preisvergleichen, die der VEA in Deutschland regelmäßig durchführt, hat der Verband bei den Stromdurchleitungsentgelten Unterschiede bis zu 300 Prozent festgestellt. "Diese gewaltige Spreizung ist durch nichts zu rechtfertigen und begründet den Verdacht, dass durch hohe Netznutzungsentgelte Wettbewerb verhindert werden soll", so Panitz.

Auch im internationalen Vergleich zeigt sich die Mangelhaftigkeit der deutschen Regelung. Gegenüber den schon weitgehend liberalisierten Märkten in den skandinavischen Ländern liegen beispielsweise die Netznutzungsentgelte für Strom in Deutschland um bis zu 50 Prozent höher. Harsche Kritik übt Panitz an der Situation im Gasbereich. Hier gäbe es überhaupt noch keinen richtigen Wettbewerb. Auch fehle die erforderliche Preistransparenz. Denn die meisten Netzgesellschaften haben ihre Durchleitungspreise noch nicht veröffentlicht, obwohl nach der Verbändevereinbarung bereits der 10. August 2000 als Termin für die Veröffentlichung festgeschrieben worden war.

Ohne Anbieter kein Wettbewerb
Wettbewerb kann nach Auffassung des VEA den Markt nur dann beleben, wenn sich eine genügend große Anzahl von Marktteilnehmern auf der Anbieterseite beteiligen. "Zu einem funktionierenden Wettbewerb und einem geöffneten Markt gehören auch ausländische Energieversorger. Neue Anbieter werden aber bei den Durchleitungsentgelten immer noch besonders benachteiligt. Die entfernungsabhängige Komponente bei der Netznutzung beispielsweise schreckt insbesondere Anbieter aus Dritt-Ländern ab", moniert Panitz. Der VEA – ebenso wie die EU-Kommission – fordert deshalb eine Regulierungsinstanz, die eine faire Gestaltung der Durchleitungsbedingungen durchsetzen kann. "Es nützt der Industrie wenig, wenn die Kartellbehörden im Nachhinein missbräuchliche Verhaltensweisen feststellen. Erforderlich ist vielmehr ein schnelles, präventives Eingreifen", so Panitz. Dies könne nur eine besondere Regulierungsinstanz leisten. Auch die von Bundeswirtschaftsminister Müller eingesetzte "Task Force Netzzugang" könne nur auf gesetzlicher Basis tätig werden und sei daher nicht ausreichend.

Fusionen gefährden Wettbewerb
Eine weitere Gefahr für den freien Wettbewerb sieht der VEA in der Fusionswelle. Sie führe zu einer Oligopolbildung. Die Zahlen belegen es: Schon durch die Fusionen von Bayernwerk und Preussen-Elektra sowie RWE und VEW sind zwei Energiegiganten entstanden, die zusammen einen Marktanteil von 80 Prozent beim Strom in Deutschland halten. Ebenso verfügen auf dem Gassektor Ruhrgas und BEB über einen Marktanteil von 80 Prozent. In dem jüngsten Versuch von Eon, die Mehrheit bei der Ruhrgas zu übernehmen, wird laut VEA deutlich, dass es den Großen der Branche darum geht, immer mehr Macht zu übernehmen und damit andere, insbesondere neue Marktteilnehmer auszuschalten. Dies sei ein wesentlicher Grund dafür, dass es so gut wie keinen Wettbewerb gäbe. "Es ist dringend notwendig, darauf zu achten, dass die Versorgungsunternehmen nicht durch geschickte Beteiligungsstrategien den Wettbewerb auf Dauer aushebeln. Hier kann nur eine schärfere Fusionskontrolle Abhilfe schaffen", warnt Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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