Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Energiemarkt: Anbieterwechsel bei Strom und Gas leichter gemacht / Neue Verordnungen stärken Rechte der Verbraucher

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossenen neuen Verordnungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas und den Netzanschluss. Dem künftigen Wechsel des Strom- oder Gasversorgers wird damit ein Rahmen gegeben, der mehr Rechtssicherheit schafft und die Rechte der Verbraucher stärkt.

"Acht Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes sind damit endlich wichtige Voraussetzungen für einen verbraucherfreundlicheren Anbieterwechsel geschaffen worden", so Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Insbesondere wurde klargestellt:
- Wenn der Verbraucher zum Beispiel durch einen Rückzug des neuen Lieferanten oder durch eigene Entscheidung in die Grundversorgung wechselt, ist er nicht mehr für ein Jahr an den Vertrag gebunden.
- Preisänderungen muss der Grundversorger dem Verbraucher künftig auch schriftlich mitteilen.
- Preiserhöhungen wirken sich bei Verzögerungen des Anbieterwechsels nicht mehr zu Lasten des Verbrauchers aus, wenn der Grundversorgungsvertrag fristgerecht gekündigt wurde.

Der vzbv fordert angesichts stetig steigender Strompreise die Verbraucher auf, die Chancen des Wettbewerbs zu nutzen und ihre Stromrechnung durch einen Anbieterwechsel zu senken.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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