Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Entgeltgleichheitsgesetz: Regulierungsbedarf nicht vorhanden

(Berlin) - Zu den vorgelegten Eckpunkten für ein Entgeltgleichheitsgesetz ("Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit von Männern und Frauen") erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH):

"In Zeiten der Flüchtlingskrise, in der zu Recht von der Wirtschaft erwartet wird, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, dürfen die Betriebe nicht mit unnötigen bürokratischen Auflagen belastet werden. Diese drohen aber mit den vom Familienministerium jetzt vorgelegten Eckpunkten für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit von Männern und Frauen. Danach sollen Betriebe beispielsweise dazu verpflichtet werden, bereits in den Stellenannoncen Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Ebenso unnötig ist der geplante individuelle Auskunftsanspruch eines jeden Arbeitnehmers über die Gehälter der Kollegen selbst in kleinen Betrieben.

Dieses praxisuntaugliche Regulierungsvorhaben wird eine Kultur der Missgunst unter den Beschäftigten und des Misstrauens gegenüber dem Arbeitgeber schaffen. Tatsächlich gewährleisten Tarifverträge im Handwerk schon jetzt den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit selbstverständlich unabhängig vom Geschlecht der Beschäftigten. Nach geltendem Recht ist zudem schon heute eine ungleiche Entlohnung gleicher Tätigkeiten unzulässig.

Das Handwerk fordert die Bundesregierung auf, ihr Bekenntnis zum Bürokratieabbau ernst zu nehmen und diese unnötigen Regulierungspläne zu stoppen. Die kleinen Betriebe des Handwerks leiden schon genug unter überflüssigen administrativen Auflagen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(cl)

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