Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Entsenderichtlinie behutsam ausweiten / 400.000 Arbeitsplätze sind gefährdet

(Münster) - Mit konkreten Forderungen hat sich jetzt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband dieser Branche in die Mindestlohn-Diskussion eingeschaltet. Die Zeitarbeit müsse als eigene Branche anerkannt werden und gleichzeitig solle dort der Einstiegslohn von sieben Euro für die Zeitarbeitsbranche als allgemeinverbindlich erklärt werden.

Einstimmig beschloss jetzt die iGZ-Funktionsträgerkonferenz diese Forderungen, sowie eine entsprechende Stellungnahme. Das Problem: Falls die Bundesregierung die Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen umsetzt, ohne §1 Abs. 2a des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu streichen, bedeutet dies, dass ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag auch die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche erfasst. Somit ergäbe sich gleichzeitig die faktische Nichtigkeit der bestehenden Zeitarbeits-Tarifverträge. Der iGZ hat in Sozialpartnerschaft mit den DGBGewerkschaften ein entsprechendes Tarifwerk abgeschlossen.

Der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg befürchtet dramatische Auswirkungen für die gesamte Branche: „Wenn Zeitarbeitnehmer in Zukunft zum selben Einstiegslohn bezahlt werden müssen, wie die fest angestellten Mitarbeiter, verliert das Instrument der Zeitarbeit an Wirkung und Effektivität. Das würde auf einen Schlag 400.000 Arbeitsverhältnisse gefährden.“ „Eine Ausweitung der Entsenderichtlinie kann nur dann funktionieren, wenn die Zeitarbeit als eigene Branche wahrgenommen wird“, stellt Bundesgeschäftsführer Werner Stolz klar. Der besagte § 1 Abs. 2a Arbeitnehmerentsendegesetz müsse gestrichen werden. Der Einstiegslohn von sieben Euro (E 1) für die Zeitarbeitsbranche solle, so die iGZFunktionsträger, für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Bundesvorsitzende und der Bundesgeschäftsführer werden in der kommenden Woche in Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen in Berlin diese Forderungen des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen präsentieren.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster Telefon: 0251/9811217, Telefax: 0251/9811229

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